Was bedeutet der Begriff Minutenreserve?
Mit dem Begriff “Minutenreserve“, auch “Tertiärregelung” genannt, ist die Bereitstellung von Stromreserven (Regelenergie) zum Ausgleich von Schwankungen im bundesdeutschen Stromnetz nach einer Vorlaufzeit von 15 Minuten gemeint. Die Minutenreserve wird unterschieden in “positive” und “negative” Minutenreserve. Die positive Minutenreserve ist die Reservekapazität, die im Notfall eine Unterproduktion auf dem deutschen Strommarkt abfedert und Strom einspeist, um die Normalfrequenz im Stromnetz zu halten. Mit negativer Minutenreserve ist hingegen die Kapazität gemeint, die für das Speichern oder Zurückhalten von Strom benötigt wird, wenn zu viel Strom bei zu wenig Nachfrage im Netz vorhanden ist. Auf dem Minutenreservemarkt haben bisher hauptsächlich flexible Gaskraftwerke oder Pumpspeicherkraftwerke ihre Dienste angeboten. Sie können innerhalb einer Viertelstunde ihre Produktion ändern, den Betrieb hochfahren oder einstellen. Gleiches gilt aber auch für Blockheizkraftwerke (BHKWs), Notstromaggregate und Biogasanlagen.

Um auf dem Minutenreservemarkt anbieten zu können, mussten Energieerzeuger früher mindestens 15 Megawatt Kraftwerksleistung bereitstellen, heute 10 Megawatt und ab dem 2. Juli 2012 immerhin noch 5 Megawatt. BHKWs und Notstromaggregate sind aber selten größer als ein Megawatt. Betreiber dieser Anlagen hatten deshalb bisher auf diesem Markt keine Chance. Durch eine intelligente Vernetzung dieser Kleinanlagen in einem Pool (z.B. dem Next Pool) können nun auch diese Anlagen am Regelenergiemarkt teilnehmen und Erlöse erwirtschaften.
