Für die Betreiber von bis zu 20.000 Onshore-Windkraftanlagen wird eine Frage mit jedem Jahr drängender: Was tun nach dem Auslaufen der zwanzigjährigen EEG-Förderdauer? Die Antwort auf diese Frage ist äußerst relevant, denn mit bis zu 25 Gigawatt an installierter Leistung blicken bis 2030 rund ein Drittel des deutschen Windkraftparks dem Förderende entgegen.
Eins ist dabei klar: Das Thema erfordert bei allen betroffenen Anlagenbetreibenden Aufmerksamkeit, denn ein einfaches Weiter-So ist keine Option. Die benötigten technischen Analysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und vor allem Genehmigungen, um sich für einen Weiterbetrieb, ein Repowering oder einen kompletten Rückbau zu entscheiden, brauchen Zeit. Mit diesem Beitrag beleuchten wir unterschiedliche Optionen für die nächste Etappe der Post-EEG-Windkraft.
Ob sich der Weiterbetrieb einer ausgeförderten Windkraftanlage lohnt, hängt vor allem vom technischen Zustand und den erwarteten Erlösen ab. Anlagen in gutem Zustand an ertragsstarken Standorten lassen sich heute auch ohne EEG-Förderung wirtschaftlich betreiben – etwa über PPAs oder Spotvermarktung – und liefern weiterhin Erträge, ohne dass größere neue Investitionen nötig wären.
Für einen Rückbau sprechen an manchen Standorten hohe Wartungs- und Instandhaltungskosten, sinkende technische Verfügbarkeit oder ein Standort, der nach heutigen Maßstäben keine neue Genehmigung mehr erhalten würde. In solchen Fällen kann der Rückbau die wirtschaftlich wie rechtlich sauberere Lösung sein – auch wenn er selbst Kosten verursacht und die Fläche zunächst ungenutzt bleibt sowie natürlich keine weiteren Erlöse aus der Anlage generiert werden können.
Wer die Fläche langfristig weiter nutzen will, kann die Windkraftanlage auch repowern: Eine neue, leistungsstärkere Turbine ersetzt die alte und erzielt aufgrund höherer Leistung deutlich höhere Erträge. Ein weiterer Vorteil des Repowerings: Es eröffnet die Chance auf eine erneute EEG-Förderung über das Ausschreibungssystem.
Diesem Potenzial stehen ein gegebenenfalls aufwändiges Genehmigungsverfahren, hohe Investitionskosten sowie Abstands- und Naturschutzauflagen gegenüber, die an manchen Standorten inzwischen keine Genehmigung mehr zulassen. Repowering lohnt sich daher vor allem dort, wo Standort und Netzanschluss weiterhin attraktiv sind.
In den meisten Fällen entsteht eine Situation, in der für eine gewisse Zeit unklar ist, wie und für wie lange der bisherige Betrieb weitergeht. Für diese Übergangsphase, aber auch für einen anschließenden, dauerhaften Weiterbetrieb einer ausgeförderten Windkraftanlage oder in manchen Fällen sogar für den Marktzugang einer repowerten Anlage, hat sich seit 2020 die Vermarktung des Windstroms über Power Purchase Agreements (PPAs) etabliert und wächst entsprechend stark an.
Grundsätzlich gilt: Eine erneute EEG-Förderung erhalten nur Anlagen, die repowert werden und sich anschließend wieder erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligen. Ein Antrag auf erneute Förderung wird – wie bei Neuanlagen – vor dem Neu- oder Umbau gestellt.
Ohne Repowering bleibt Betreibenden ausschließlich die Vermarktung am freien Strommarkt. Neben der Spotvermarktung, bei der die Mengen zu wechselnden Preisen am Strommarkt gehandelt werden, bieten PPAs eine deutlich planungssicherere Alternative. Denn hierbei wird für einen vertraglich definierten Zeitraum ein fixer Preis vereinbart. Aber wie erfolgt eine solche PPA-Vermarktung von ausgefördertem Windstrom konkret?
Im Rahmen einer PPA-Vermarktung von Windstrom erhalten Anlagenbetreibende einen vertraglich fixierten Festpreis für die Vertragsdauer. Dieser Festpreis wird bei Vertragsabschluss zwischen den beteiligten Parteien verhandelt. Stromerzeuger können PPAs sowohl direkt mit einem Stromabnehmer als auch mit einem Direktvermarkter abschließen. Letztere übernehmen häufig die Vermarktung des Stroms und fungieren insbesondere bei cPPAs als Bindeglied zwischen Erzeuger und dem eigentlichen Stromabnehmer.
Die Preisbildung bei kurzfristigen PPAs folgt einem einfachen Prinzip: Grundlage ist der erwartete Marktwert des erzeugten Stroms während der Vertragslaufzeit. Dieser wird jedoch um verschiedene Vermarktungsrisiken korrigiert. Dabei gilt: Wer ein höheres Risiko übernimmt, erzielt einen höheren Vertragspreis. Wichtige Einflussfaktoren auf den Preis sind das Ausfallrisiko eines Vertragspartners sowie wetterbedingte Schwankungen der tatsächlichen Stromerzeugung (Mengenrisiko). Besonders relevant ist zudem die zeitliche Verteilung der produzierten Strommenge (Profilrisiko). Wird Strom überwiegend in Stunden mit niedrigen Börsenpreisen erzeugt, reduziert sich sein Marktwert.
Aufgabe von Direktvermarktern ist es, diese Risiken professionell zu bewerten und zu managen. Sie prüfen die Bonität von Vertragspartnern, optimieren Erzeugungsprognosen, gleichen Abweichungen am Markt aus und entwickeln Vermarktungsstrategien, die auf ein möglichst stabiles Erlösniveau abzielen. Für Anlagenbetreibende bedeutet das mehr Planungssicherheit und eine deutliche Entlastung bei der operativen Vermarktung ihres Stroms.
Preisbildung und Risikoverteilung sind also bei einem PPA anders ausgestaltet als in der Direktvermarktung im Marktprämienmodell. Welche Unterschiede gibt es noch?
| EEG (Marktprämienmodell / Direktvermarktung) | Anschlussvermarktung (PPA) | |
| Erlösstruktur | fixer anzulegender Wert + Marktprämie | fixer, strukturierter Preis aus individuellem Vertrag mit Stromabnehmer |
| Referenzpreis | Technologiespezifischer Monatsmarktwert des Day-Ahead-Handels | Festpreis anhand der Terminmarktpreise (Future bzw. Forward Preis) |
| Preisrisiko | Kein Risiko durch staatlich garantierte Förderung (z.B. anzulegender Wert) | Schutz gegen fallende Strompreise; je nach Vertrag mit oder ohne Upside-Potenzial |
| Vermarktungsweg | Spotmarkt | Abnehmer handelt den Strom an der Strombörse oder verbraucht ihn selbst (im Falle eines Corporate PPAs) |
| Bilanzkreismanagement | Stromhändler | Stromhändler |
| Grünstromqualität / Herkunftsnachweise (HKN) | Nicht vermarktbar aufgrund des Doppel-vermarktungsverbots | Vermarktbar – Grünstromqualität wird als HKN in der Regel durch den PPA-Partner mit vermarktet und vergütet |
| Laufzeit | 20 Jahre nach Inbetriebnahme | flexibel, kurzfristige PPAs meist 1-3 Jahre; teilweise werden auch längerfristige Modelle bis zu 20 Jahre angeboten |
| Flexibilität bei Vertragsgestaltung | gering | hoch |
Zusammengefasst bieten PPAs eine sehr hohe Flexibilität in der konkreten Ausgestaltung, etwa was die Risikoverteilung zwischen Stromerzeuger und -abnehmer betrifft oder die vereinbarte Laufzeit. Die flexible Laufzeitgestaltung ermöglicht eine perfekte Überbrückung von Genehmigungs- oder Analysephasen, aber eben auch die konstante Anschlussvermarktung von ausgeförderten Windkraftanlagen.
Als einer der führenden Vermarkter erneuerbarer Energien begleiten wir Anlagenbetreibende auch nach dem Auslaufen der 20-jährigen EEG-Förderung. Mit unseren PPA-Lösungen schaffen wir eine verlässliche Perspektive für den Weiterbetrieb ausgeförderter Windparks und unterstützen dabei, wirtschaftliche Potenziale auch über die Förderlaufzeit hinaus zu nutzen.
Ein wesentlicher Vorteil der Anschlussvermarktung liegt in der einfachen und planbaren Abwicklung. Die Vergütung erfolgt auf Basis Ihrer tatsächlich produzierten Strommenge (Pay-as-produced). Produktions- und Prognoserisiken werden dabei von uns übernommen.
Gleichzeitig übernehmen wir die Aufgaben rund um Redispatch-Prozesse und sorgen für eine effiziente operative Umsetzung. Auch die Abwicklung und Vergütung von Herkunftsnachweisen erfolgt aus einer Hand.
Mit unserem „Anschlussticket“ ermöglichen wir entweder den wirtschaftlichen Weiterbetrieb bestehender Anlagen oder eine finanziell abgesicherte Übergangsphase bis zur Umsetzung eines Repowerings. So erhalten Anlagenbetreibende eine verlässliche Vermarktungslösung und können sich auf den langfristigen Betrieb ihrer Windparks konzentrieren.
Sie möchten erfahren, welche Möglichkeiten sich für Ihren Windpark nach dem Ende der EEG-Förderung ergeben? Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam entwickeln wir eine passende Vermarktungslösung für Ihre individuelle Situation.
Hinweis: Next Kraftwerke übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der vorliegende Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.