Ein Tolling Agreement bei Batteriespeichern ist ein vertragliches Modell, bei dem der Eigentümer eines Speichers einem Dritten (in der Regel einem Direkt- oder Flexibilitätsvermarkter) das Recht einräumt, den Speicher marktoptimiert zu bewirtschaften/wirtschaftlich zu nutzen. Im Gegenzug zahlt der Vermarkter eine feste Nutzungsgebühr (Englisch: toll). Der Vermarkter steuert Lade- und Entladevorgänge, um die verschiedenen Erlösströme bestmöglich zu erschließen.
Investoren können auf diese Weise die Vermarktungsrisiken abgeben, um sich planbare Einnahmen aus der Speicherbewirtschaftung zu sichern. Tolling-Verträge tragen also dazu bei, die Bankability zu erhöhen, Kapitalkosten zu senken und dadurch den Speicherausbau insgesamt zu beschleunigen.
Mit einem Tolling-Vertrag erhält der Eigentümer des Batteriespeichers eine feste Vergütung. Diese ist über die Vertragsdauer (ex post) unabhängig davon, über welche Wege der Vermarkter durch die Bewirtschaftung Erlöse erzielt und wie hoch diese am Ende ausfallen.
Die Höhe der Vergütung orientiert sich jedoch (ex ante) maßgeblich am erwarteten Erlöspotenzial des jeweiligen Batteriespeichers. Dabei kommen etliche Speichereigenschaften zum Tragen, insbesondere Leistung, Speicherdauer, Standort, Netzanschluss, technische Flexibilität sowie die erwartbaren Vermarktungsmöglichkeiten. Insofern sind diese Parameter beim Tolling ebenso wichtig für den ROI wie bei Vergütungsmodellen mit Revenue Sharing.
Da erfahrene Speichervermarkter Erlöspotenziale oft besser ausschöpfen, können sie häufig attraktivere Konditionen anbieten. Allerdings verlangt ein solides Tolling Agreement auch nach finanzieller Stärke beim Anbieter. Deshalb stehen hinter den Vermarktern häufig größere Unternehmen als Toller.
Üblich ist bei Tolling-Verträgen eine monatliche Zahlung. Der Betrag wird für gewöhnlich in Euro pro Megawatt (EUR/MW/Jahr) angegeben. Seine Höhe hängt maßgeblich von der Speicherkapazität (MWh) ab. Das heißt: Je mehr Energie ein Batteriespeicher pro Tag ein- oder ausspeichern kann, umso wertvoller ist er. Sprich: Je mehr Energie eine Batterie speichern kann, desto wertvoller ist sie.
Vermarkter haben zwei Möglichkeiten, mit Batteriespeichern Erlöse zu erzielen: Arbitrage an der Strombörse und die Systemdienstleistung Regelenergie.
Typischerweise werden Batteriespeicher hauptsächlich an den verschiedenen Spotmärkten der Strombörse vermarktet:
Das Prinzip ist einfach: Ist der Börsenpreis für eine Megawattstunde (MWh) Strom relativ niedrig, lädt der Vermarkter den Speicher auf. Den gespeicherten Strom kann er dann für einen späteren Zeitpunkt wieder anbieten und – optimalerweise zu einem höheren Preis – wiederverkaufen. Um die Preise zu antizipieren, nutzen Vermarkter Prognosemodelle, die auf Wettervorhersagen und andere Daten zurückgreifen.
Regelenergie wird im Stromnetz vorgehalten, um Schwankungen in der Netzfrequenz auszugleichen. Da die Zuverlässigkeit der Stromversorgung in besonderem Maße von den Systemdienstleistungen abhängt, müssen Anlagen eine Präqualifikation absolvieren, bevor sie an diesem Markt teilnehmen dürfen. Diesen Prozess übernimmt in der Regel der Stromhändler.
Danach kann der Stromhändler die Flexibilität auch bei den Auktionen für Regelenergie platzieren. Zugelassen sind Batteriespeicher grundsätzlich für alle Arten der Regelenergie:
Durch einen Tolling-Vertrag nehmen Flexibilitätsvermarkter den Betreibern die Strommarktrisiken nahezu vollständig ab. Ihrerseits haben Vermarkter nun zwei Möglichkeiten: Sie können die Risiken bewusst behalten (Risk-Warehousing), um sich höhere Gewinnchancen zu erhalten. Oder sie hedgen diese Risiken selbst durch verschiedene Handelsstrategien an den Strommärkten.
Ja. Langfristige Verträge zur Vermarktung von Batteriespeichern werden auch Flexibility Purchase Agreements genannt, kurz FPA. Der Begriff kam Mitte der 2020er Jahre auf – in Anlehnung an Power Purchase Agreements (PPA), also langfristige Stromlieferverträge zwischen Wind- und Solarparkbetreibern und Großverbrauchern oder Optimierern. Neben Tolling-Verträgen gibt es weitere Arten von FPAs, bei denen die Betreiber sich teilweise („Floor“) oder vollständig („Fully Merchant“) dem Vermarktungsrisiko aussetzen. Auch hier sind langfristige Verträge möglich, aber weniger üblich.
Wer trägt das Strompreis-, Spread- und Forecast-Risiko?
Die Vermarktungsrisiken im engeren Sinne liegen beim Tolling vollständig beim Vermarkter. Dies gilt nicht nur, wenn er selbst underperformt, also geringere Erlöse erzielt als erhofft – etwa aufgrund falscher Prognosen (Forecast-Risiko).
Auch wenn aufgrund sinkender Strompreise oder kleinerer Spreads an den Spotmärkten nur geringe Arbitragegewinne möglich sind, ändert dies nichts an der Gebühr, die er dem Betreiber zahlen muss. Dasselbe gilt auf dem Markt für Regelenergie für niedrige Gebote oder geringe Abrufvolumina.
Für die technische Performance und die Verfügbarkeit ist grundsätzlich der Betreiber verantwortlich. Ist der Batteriespeicher nicht oder nur teilweise einsatzbereit, kann der Vermarkter eine Entschädigung für entgangene Handelsgewinne geltend machen oder Nutzungsgebühren einbehalten. Form und Höhe solcher Verfügbarkeitspönalen werden vertraglich festgelegt. Dies gilt natürlich nicht für Ausfälle, die auf einen Steuerungsfehler des Vermarkters zurückgehen.
Reguläre Wartungen werden für gewöhnlich vorab eingepreist.
Genau wie die Wartung wird auch die Degradation, also der Verlust von Leistungs- und vor allem Speicherkapazität, meist bereits im Vertrag berücksichtigt.
Üblicherweise setzen Tolling Agreements dem Vermarkter Nutzungsgrenzen (Operational Envelopes). Diese sind oft an die Herstellergarantie des Speichers angelehnt. So ist der Eigentümer gegen das technische Risiko der vorzeitigen Degradation in beide Richtungen abgesichert. Solche Bedingungen beinhalten häufig:
• eine maximale Zyklenanzahl pro Tag,
• einen maximalen Energie-Durchsatz (MWh throughput) pro Jahr,
• eine maximale C-Rate (Lade- und Entladegeschwindigkeit),
• Grenzen für den State of Charge (SOC), das heißt: Der Füllstand ist immer in einem bestimmten Bereich zu halten, z. B. zwischen 5 und 95 Prozent.
Für Verstöße gegen die vereinbarten Nutzungsgrenzen können ebenfalls Pönalen (Excessive Use Fee) vereinbart werden. Umgekehrt sind auch Boni möglich, wenn der Vermarkter die Batterie schonender steuert als vereinbart.
Die Steuerung des Batteriespeichers funktioniert bei Tolling-Verträgen im Grunde genauso wie bei Direktvermarktungsverträgen für Erzeugungsanlagen: Der Flexibilitätsvermarkter steuert die Anlagen. Bei Batteriespeichern veranlasst er also die Lade- und Entladevorgänge.
Um Lade- und Entladevorgänge veranlassen zu können, installiert der Vermarkter vor Ort eine Steuerungseinheit und etabliert eine sichere Datenverbindung, über die er direkten Fernzugriff auf den Batteriespeicher erhält. Darüber kann er zum einen wichtige Betriebsdaten ablesen – insbesondere den Füllstand (State of Charge, kurz: SoC) – und zum anderen das Ein- und Ausspeichern von Strom (Dispatch) steuern.
Unabhängig von der Vermarktung kann auch der zuständige Netzbetreiber – in der Regel der örtliche Verteilnetzbetreiber – auf den Batteriespeicher zugreifen. Netzbetreiber erhalten so die Möglichkeit, im Rahmen des sogenannten Engpassmanagements drohende Stromausfälle abzuwenden (Redispatch). Für solche nicht-marktlichen Eingriffe gelten jedoch strenge rechtliche Voraussetzungen, die in §§ 13 und 14 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt sind.
Der Vermarkter erhält durch einen Tolling-Vertrag das Recht, den Speicher im vereinbarten Umfang physisch und wirtschaftlich zu nutzen. Dies beinhaltet insbesondere, die Lade- und Entladeprozesse zu steuern, um den Speicher an verschiedenen Märkten zu platzieren.
„Im vereinbarten Umfang“ bedeutet hier, dass der Betreiber der Nutzung vertragliche Grenzen setzen kann: Extrem schnelle und tiefe Lade- und Entladevorgänge können zu einer frühzeitigen Degradation des Batteriespeichers führen. Deshalb werden der Fahrweise meist vertragliche Grenzen (Operational Envelopes) gesetzt. Mehr dazu im Abschnitt „Wie werden langfristige technische Risiken (z. B. Degradation) berücksichtigt?“.
Der Speicherbetreiber – in der Regel auch der Eigentümer – hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Im Gegenzug ist er insbesondere verantwortlich für die Wartung und Instandhaltung der Anlage. Er muss also dafür sorgen, dass der Batteriespeicher einsatzbereit und durch den Vermarkter steuerbar bleibt.
Durch die feste Vergütungsstruktur haben Tolling-Verträge das Potenzial, die Bankability von Batteriespeicherprojekten zu erhöhen: Feste (monatliche) Zahlungen bedeuten einen steten Cashflow, häufig über eine Laufzeit von fünf bis sieben Jahren. Dies ist besonders relevant für große Projekte, die häufig zu einem erheblichen Teil fremdfinanziert werden.
Doch Tolling kann für Betreiber und Investoren nicht nur niedrigere Kapitalkosten bedeuten, sondern auch weniger eigenes unternehmerisches Risiko und bessere Planbarkeit. Die Übernahme der Bewirtschaftung durch professionelle Vermarkter öffnet zudem mehr Freiraum für weitere Projekte.
Neben dem Tolling gibt es auch Vergütungsmodelle, bei denen der Betreiber an den tatsächlichen Markterlösen beteiligt wird. Am häufigsten sind die Varianten Fully Merchant, Merchant with Floor und Merchant with Cap and Floor:
In den Anfangsjahren wurde die Batteriespeichervermarktung in Deutschland und Europa hauptsächlich über Merchant-Modelle vergütet. Mit dem Batterieboom Mitte der 2020er Jahre hat sich der Wettbewerb bei der Speichervermarktung erhöht. Deshalb begannen Banken und andere Investoren verstärkt Refinanzierungsmodelle mit stetigeren Cashflows zu verlangen, als sie beim Revenue Sharing der Merchant-Verträge möglich sind. Entsprechend reagierten die Vermarkter auf die Nachfrage und entwickelten Tolling-Modelle für den deutschen Markt.
Im März 2026 sah die norwegische Beratungsagentur DNV einen Nachfrageüberhang nach Tolling Agreements auf dem europäischen Stromspeichermarkt. Im gleichen Monat ging das Energieberatungsunternehmen Aurora Energy davon aus, dass Deutschland neben dem Vereinigten Königreich und Italien zu den attraktivsten Märkten für Tolling Agreements gehören werde. Der Batteriespeicherexperte Tom Smout vom Beratungsunternehmen LCP sagte bereits Ende 2025 im Podcast „Talking New Energy“, dass Tolling in Deutschland eine noch größere Rolle zukomme als in Großbritannien. Er begründete dies damit, dass es in Deutschland bis dato keinen langfristigen Kapazitätsmarkt gebe.
Tolling Agreements könnten also als Cashflow-Garanten die Attraktivität von Investitionen in Batteriespeicher auch für risikoaversere Akteure erhöhen. Für die Energiewende in Deutschland und Europa bedeutet das: Tolling könnte sich als Booster für den dringend benötigten Speicherausbau erweisen.
Hinweis: Next Kraftwerke übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der vorliegende Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.