Jedes Jahr sind alle Betreiber von Anlagen der Erneuerbaren Energien verpflichtet, bei ihrem Netzbetreiber eine Konformitätserklärung abzugeben. Mit ihr erklärt der Anlagenbetreiber dem zuständigen Verteilnetzbetreiber die vermarktungsrelevanten Daten seiner Anlage. Die hier getätigten Angaben sollten nicht mit dem Anlagenregister verwechselt werden, das von der Bundesnetzagentur geführt wird. Der Stichtag für die Einreichung der Erklärung ist der 28. Februar des Folgejahres.