Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien
Definition
Inhaltsverzeichnis
- Wie funktioniert die verpflichtende Direktvermarktung von Neuanlagen?
- Optionale Direktvermarktung von Bestandsanlagen
- Wie läuft die Direktvermarktung ab?
- Andere Arten zur Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien
- Sonstige Direktvermarktung
- Regionale Direktvermarktung (für EEG-Anlagen ausgelaufen)
- Grünstromprivileg (ausgelaufen)
- Marktintegrationsmodell (ausgelaufen)
- Zahlen zur Direktvermarktung
- Wie unterstützt die Direktvermarktung die Energiewende & Energiewirtschaft?
- Nutzen der Direktvermarktung für die stromwirtschaftliche Zukunft Deutschlands
Wie funktioniert die verpflichtende Direktvermarktung von Neuanlagen?
Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbaren Energien, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, müssen ab einer installierten Leistung von 100 kW ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich gilt die verpflichtende Fernsteuerbarkeit der Anlagen durch ein zentrales Leitsystem - bei Next Kraftwerke übernimmt dies beispielsweise die Next Box.
Diese verpflichtende Direktvermarktung gilt nicht für Bestandsanlagen, die vor Inkrafttreten des EEG 2014 genehmigt und in Betrieb genommen wurden. Biogas- und Biomethananlagen mussten bereits nach EEG 2012 ihren Strom direkt vermarkten, sofern die Anlage nach dem 01.01.2014 ans Netz ging und die Leistung über 750 kW betrug.
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Optionale Direktvermarktung von Bestandsanlagen
Auch wer seine Bestandsanlage noch durch die fixe Einspeisevergütung fördern lässt, kann problemlos in die Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell wechseln. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, monatlich und unter Beibehaltung des Anspruchs auf die vorherige fixe Einspeisevergütung in das gewohnte Vergütungsmodell zurück zu wechseln.
Die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Marktpreises an der Strombörse zuzüglich der Marktprämie entspricht dabei exakt der Höhe der fixen EEG-Vergütung vor der Direktvermarktung. Hinzu kommt bei Bestandsanlagen die Managementprämie von 0,2 Cent pro kWh für nicht bzw. nur bedingt volatile Erzeugungsanlagen (bspw. Biogas und Wasserkraft) und von 0,4 Cent pro kWh für Solar und Wind.
Wird der Grünstrom zusätzlich zu Spitzennachfragezeiten zu Spitzenpreisen oberhalb des durchschnittlichen monatlichen Marktpreises verkauft, können sogar mehr Gewinne als im fixen EEG-Vergütungsmodell eingefahren werden. Zusätzliche Möglichkeiten erschließen sich durch den Verkauf von Regelenergie, Biogasanlagen können zusätzlich von der Flexibilitätsprämie sowie der bedarfsgerechten Einspeisung profitieren.

Die Entwicklung von Windenergie an Land, Biogas und Photovoltaik im Marktprämienmodell: Die stabilen Steigerungsraten über Jahre hinweg zeigen die herausgehobene Stellung der Direktvermarktung im Marktprämienmodell für die Energiewende.
Wie läuft die Direktvermarktung ab?
Sowohl für Neuanlagen als auch für Bestandsanlagen ist der erste Schritt in die Direktvermarktung die Auswahl eines geeigneten Direktvermarkters. Mit diesem handelt der Anlagenbetreiber einen Vertrag zur Stromvermarktung aus, in dem die Pflichten von Direktvermarkter und Anlagenbetreiber geregelt sind - etwa die Übernahme von Ausgleichsenergierisiken, die Herstellung der Fernsteuerbarkeit, Zahlungsmodalitäten etc. Anschließend meldet der Direktvermarkter die Anlage beim Verteilnetzbetreiber zur Direktvermarktung an und übernimmt die Anlage in seinen Bilanzkreis. Sobald der Direktvermarkter den Fernzugriff auf die Anlage realisiert hat, startet die Direktvermarktung. Der Direktvermarkter erstellt individuelle Prognosen für jede Anlage, handelt den produzierten Strom möglichst abweichungsfrei an der Strombörse, kümmert sich um den Ausgleich von Fehl- oder Überschussmengen im untertätigen Stromhandel und rechnet schließlich die Erlöse aus der Stromproduktion mit dem Betreiber ab.
Andere Arten zur Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien
Sonstige Direktvermarktung
Stromproduzenten können ihren Grünstrom auch direkt zum Marktpreis ohne weitere Förderung an der Börse verkaufen. Dieser Weg der sogenannten Sonstigen Direktvermarktung (§21a EEG 2021, vormals §20 Abs. 1 Num 2 EEG 2014, vormals §33b Num 3 EEG 2012) wird jedoch so gut wie nie begangen, da die finanziellen Unterschiede zur entgangenen EEG-Vergütung zu groß sind und EE-Anlagen in den meisten Fällen noch nicht ohne Bezuschussung betrieben werden können. Im Unterschied zur Direktvermarktung im Marktprämienmodell bleibt allerdings bei der sonstigen Direktvermarktung die Grünstromeigenschaft des direktvermarkteten Stroms erhalten. Einzig manche Wasserkraftanlagen und Onshore-Windkraftanlagen optieren für diese Form der Direktvermarktung.
Regionale Direktvermarktung (für EEG-Anlagen ausgelaufen)
Bei der regionalen Direktvermarktung über das Marktprämienmodell wurde der eingespeiste Strom aus Erneuerbaren Energien nicht an der Strombörse gehandelt, sondern an lokale Abnehmer vermarktet, die sich in räumlicher Nähe der EE-Anlage befanden. Das EEG 2017 beendete jedoch die Stromsteuerbefreiung von EEG-geförderten Anlagen in der regionalen Direktvermarktung. Daher ist davon auszugehen, dass diese Form der Direktvermarktung in Zukunft nur noch von KWKG-geförderten Anlagen durchgeführt werden wird.
Grünstromprivileg (ausgelaufen)
Die dritte Möglichkeit, die bereits im EEG 2012 an Bedeutung verloren hatte und im EEG 2014 gänzlich abgeschafft wurde, stellte das sogenannte Grünstromprivileg dar (vormals §33b Num 2 EEG 2012). Dieser Weg der Direktvermarktung von Grünstrom führte über Großhändler oder industrielle Großabnehmer abseits der Strombörse. Die Grünstromproduzenten, vor allem Betreiber von Erzeugungsanlagen mit geringer EEG-Vergütung, bekamen eine etwas höhere Vergütung als den Börsenpreis von den Abnehmern, da diese sich durch das Zusammenstellen eines Portfolios aus Grünstrom und Graustrom in einem bestimmten Verhältnis die EEG-Umlage einsparen konnten.
Marktintegrationsmodell (ausgelaufen)
Für Solaranlagen gab es nach dem EEG 2012 II die Vermarktung im sogenannten Marktintegrationsmodell für PV-Anlagen. Dieses wurde mit dem EEG 2014 jedoch wieder abgeschafft. Es ermöglichte, dass PV-Anlagen zwischen 10 kWp und 1 MWp ab dem Jahr 2014 nur 90% ihres Stromertrags über das EEG absetzen konnten - entweder über die fixe Einspeisevergütung oder über das Marktprämienmodell. Die restlichen 10% mussten ohne Förderung durch das EEG im Eigenverbrauch genutzt, über die sonstige Direktvermarktung an der Strombörse abgesetzt oder anderweitig vermarktet werden. Dies galt nur für Anlagen, deren technische Inbetriebnahme nach dem 1.4.2012 erfolgt war. Für Anlagen zwischen 10 kWp und 1 MWp, die vor dem 1.4.2012 ans Netz gegangen waren sowie für alle PV-Anlagen unter 10 kWp bzw. zwischen 1 MWp und 10 MWp galt weiterhin die 100%-Förderung durch das EEG.
Wie unterstützt die Direktvermarktung die Energiewende & Energiewirtschaft?
Die Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell leistet einen entscheidenden Beitrag zur langfristigen und nachhaltigen Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Sie überführt die Erneuerbaren Energien aus der Finanzierung durch einen gesetzlichen Vergütungsanspruch schrittweise in ein marktwirtschaftliches Umfeld.
Nutzen der Direktvermarktung für die stromwirtschaftliche Zukunft Deutschlands
- Bessere Prognosen für die Netzauslastung: Durch den marktwirtschaftlichen Anreiz der Direktvermarktung wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien kalkulierbarer. Diese Verbesserung beruht auf der Nutzung von optimierten Wetterprognosen sowie der Berücksichtigung von Live-Einspeisedaten dank der verpflichtenden Fernsteuerbarkeit .
- Bessere Bilanzkreistreue und Reduzierung von Ausgleichsenergiemengen: Durch die Direktvermarktung verbessert sich die Bilanzkreistreue von Erneuerbaren Energien erheblich. Im Intraday-Handel können Fehlmengen und Überschussmengen ausgeglichen werden, was Ausgleichsenergiemengen und somit durch Erneuerbare Energien verursachte Netzschwankungen reduziert.
- Die Direktvermarktung privatisiert die Risiken der Vermarktung: Die Kostenrisiken der Direktvermarktung werden von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) zu den Direktvermarktungsunternehmen verlagert. Privatisiert wird auch der Stromhandel: Nicht mehr die ÜNB, sondern die im Wettbewerb stehenden Direktvermarkter handeln den erzeugten Strom an der Börse.
- Zukunftsorientierte Vermarktung: Nach dem Auslaufen der EEG-Förderungen werden freie Märkte der einzige Handelsplatz für den Verkauf von Grünstrom sein. Wer seinen Strom heute schon direktvermarktet, stellt sich frühzeitig auf die kommenden Herausforderungen des Strommarktes ein.
Hinweis: Next Kraftwerke übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der vorliegende Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.