Seit einigen Monaten häufen sich die Zeiten mit negativen Preisen an den Strombörsen: Noch nie zuvor sanken die Preise so häufig unter Null wie im Frühjahr 2025 und 2026. Negative Preise treten typischerweise auf, wenn das Stromangebot größer ist als die -nachfrage. Während wir uns bereits an anderer Stelle mit den Ursachen und Konsequenzen dieser Preisentwicklung auseinandergesetzt haben, möchten wir nun einen Blick darauf werfen, was die negativen Preise für die Kund_innen in der Direktvermarktung bedeuten und welche Lösungen Next anbietet, um den Einfluss der negativen Preise zu begrenzen. Lars Zeljkovic, Team Lead Customer Service bei Next Kraftwerke, erläutert Zusammenhänge und Lösungsansätze.

Verena Dubois: Hi Lars, was bedeuten die negativen Preise für unsere Kund_innen?
Lars Zeljkovic: Das unterscheidet sich je nach Kundengruppe. Insbesondere Betreibende von Solaranlagen sind von dieser Entwicklung betroffen, da die negativen Preise oftmals auf eine hohe Solareinspeisung zurückzuführen sind. In der Folge sinkt der Marktwert Solar, also der durchschnittliche Preis, den der Energieträger erzielt und der durch uns ausgezahlt wird. Im April 2026 lag dieser nur noch bei 1,317 ct/kWh.
Verena: In der geförderten Direktvermarktung erhalten Anlagenbetreibende zusätzlich die gleitende Marktprämie vom Netzbetreiber – und damit im Endeffekt ihren garantierten EEG-Erlös. Sind die niedrigen bzw. negativen Preise für diese Kund_innen spürbar?
Lars: Ja, das stimmt! Die Marktprämie gleicht einen niedrigen Marktwert aus und sorgt in der geförderten Direktvermarktung dafür, dass viele Betreiber keine Verluste machen. Dies gilt allerdings nur, sofern nicht eine der sogenannten Stunden-Regeln greift: Denn wenn diese zum Einsatz kommen, entfällt die Marktprämie – nach zwei, vier oder sechs Stunden mit negativen Preisen, bei Neuanlagen mittlerweile sogar direkt ab deren Auftreten. Während Neuanlagen die nicht vergüteten Zeiträume an ihre Förderdauer anhängen können, resultieren die negativen Preise für viele Betreiber_innen von Bestandsanlagen in einer abnehmenden Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlagen. Deshalb sind wir bei Next darum bemüht, Lösungen zu finden, die die Wirtschaftlichkeit der Anlagen erhöhen.
Hinweis: Informationen zu den derzeitigen und historischen Preisen werden unter www.netztransparenz.de veröffentlicht - und auch in unserem monatlichen Newsletter finden Sie die aktuellen Marktwerte.
Verena: Welche Lösungen bietet Next vor dem Hintergrund stark zunehmender negativer Preise am Strommarkt an?
Lars: Hier müssen wir unterscheiden zwischen der Art der Vergütung: Kund_innen, die bei uns den Spotpreis erhalten, können je nach Eignung der Anlage eine Preisuntergrenze in Anspruch nehmen. Die Untergrenze deckelt die negativen Preise nach unten und verhindert, dass die Erlöse unter eine definierte Grenze fallen können. Durch die Preisuntergrenze können wir den Einfluss der negativen Preise auf die Erlöse effektiv begrenzen – und die Kund_innen einer Zunahme negativer Preise gelassener entgegenschauen. Die Preisuntergrenze ist an die marktdienliche Abregelung gekoppelt: Durch das Herunterfahren der Anlagen entlasten wir das Stromnetz, machen die PV-Branche zukunftssicherer und unterstützen die Akzeptanz der Energiewende.
Verena: Kannst du noch mal genauer beschreiben, welche Kundengruppe die Preisuntergrenze nutzen kann und warum diese gerade für diese Kund_innen so wichtig ist?
Lars: Ja, hier geht es um Anlagen mit Spotpreis-Vergütung. Anstelle des durchschnittlichen Strombörsenpreises erhalten diese den exakten Preis, der zum Zeitpunkt der Einspeisung an der Börse gilt. Dies ist zum Beispiel bei Kund_innen mit Eigenverbrauch der Fall. Bei diesen schlagen die negativen Preise besonders zu Buche, wenn sie zu Zeiten mit Solarpeaks und negativen Preisen einspeisen. Häufig handelt es sich bei den Eigenverbrauchern um Industriekunden, die ihren Strom unter der Woche selbst verbrauchen. Am Wochenende und an Feiertagen hingegen speisen diese Eigennutzer vermehrt ins Netz ein. Gerade das sind die Zeitfenster, in denen wir sehr häufig negative Preise beobachten. Diese machen sich dann durch niedrigere oder sogar negative Erlöse auf der Abrechnung bemerkbar. Eigenverbraucher profitieren also besonders von der Preisuntergrenze, die verhindert, dass der Preis ins Bodenlose fällt.
Verena: Kannst du mal konkretisieren, wie sich die Preisuntergrenze auf der Abrechnung bemerkbar macht?
Lars: Ja, das kann schon einen großen Effekt haben. Hier das Beispiel einer Spotpreis-Anlage ohne Eigenverbrauch: Im April 2026 konnte die 800 kW-Anlage mit EEG-Inbetriebnahme in 2024 und einem anzulegenden Wert von rund 8 Cent pro Kilowattstunde (kWh) durch die Preisuntergrenze im Mittel 2 Cent pro kWh mehr erlösen. Am Ende des Monats bedeutete das für diese Anlage knapp 2.000 Euro mehr auf der Abrechnung als ohne Preisuntergrenze.
Verena: Und wie sieht es bei Anlagen aus, die den Marktwert erhalten? Dort entfaltet ja eine Preisuntergrenze keinen direkten Nutzen, da diese Anlagen einen durchschnittlichen Marktpreis erhalten.
Lars: Genau, Betreiber_innen von Anlagen mit Marktwert-Vergütung sind den negativen Börsenpreisen nicht so unmittelbar ausgeliefert. Aber auch diese Anlagen setzen wir, sofern sie zuverlässig regelbar sind, in der marktdienlichen Abregelung ein, um zum Erhalt der Stabilität des Stromnetzes beizutragen. Die Anlagen profitieren bei uns von vergünstigten Vermarktungsgebühren. Die gewährten Vergünstigungen sind in ihrer Höhe vergleichbar mit den Mehrerlösen bei Spotpreis-Anlagen durch die Preisuntergrenze. Beide Kundengruppen erhöhen also die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen.
Verena: Die finanziellen Vorteile, die Next PV-Betreibenden bietet, sind ja direkt an die marktdienliche Abregelung gekoppelt. Kannst du noch mal erklären, warum PV-Anlagen überhaupt abgeregelt werden müssen?
Lars: Noch immer gibt es leider zu wenige Flexibilitätsoptionen (z.B. Batteriespeicher) im Stromnetz. Daher ist es für die Systemstabilität unumgänglich PV-Anlagen abzuregeln, wenn das Angebot an PV-Strom die Nachfrage übersteigt. Durch die Teilnahme an der marktdienlichen Abregelung tragen unsere Kund_innen also einerseits dazu bei, die Energiewende zu stützen und die PV-Branche zukunftssicher zu machen. Zudem lohnt es sich wie beschrieben finanziell.
Verena: Wenn die marktdienliche Abregelung ein sinnvolles Instrument ist, um die Preise zu stabilisieren und das Stromnetz zu entlasten, warum speist noch immer ein so großer Anteil von PV-Anlagen unflexibel ein?
Lars: Viele Solaranlagen sind momentan noch gar nicht in der Direktvermarktung. Die kleinen Dach- und Balkonkraftwerke, die den Großteil des Zubaus ausmachen, sind in der Regel in der fixen Einspeisevergütung und haben momentan noch keinen Anreiz, ihre Einspeisung an die Nachfrage anzupassen. Mit dem neuen EEG wird sich das aber voraussichtlich ändern und eine Direktvermarktungspflicht auch für kleine Anlagen eingeführt. In der Direktvermarktung sind wir bestrebt, steuerbare Anlagen abzuregeln, wenn die Preise negativ sind. Aber auch hier sind Grenzen gesetzt. Nicht jede Anlage ist technisch gut regelbar. Manche lassen sich beispielsweise nach einem Eingriff nicht wieder zuverlässig hochfahren. Gemeinsam mit unseren Kund_innen arbeiten wir daran, die Regelbarkeit zu steigern und die Auswirkungen von negativen Preisen zu minimieren.
Verena: Apropos Flexibilität: Betreibende von flexiblen Anlagen – etwa Biogas oder Batteriespeicher – sind von niedrigen oder negativen Preisen weniger betroffen. Sie können von den schwankenden Preisen sogar profitieren. Wie genau sieht das aus?
Lars: Flexible Anlagen können – und sollten – die Schwankungen der Strompreise für eine bedarfsgerechte Fahrweise nutzen. Das bedeutet, dass sie von uns einen Fahrplan bekommen, bei dem ihre Fahrweise auf die Preisentwicklung abgestimmt ist: Bei hohen Preisen wird eingespeist, bei niedrigen oder negativen wird die Anlage heruntergefahren. Batteriespeicher nutzen diese Phasen für eine Beladung. Auf diese Weise werden nicht nur Erlöse optimiert, sondern auch das Stromnetz entlastet und stabilisiert. Denn extreme Preise sind meist Ausdruck davon, dass Angebot und Nachfrage nicht im Einklang sind. Mit einer flexiblen Anlage kann man hier gezielt gegensteuern.
Verena: Auch viele Betreibende von PV-Anlagen denken über den Zubau eines Batteriespeichers, eine sogenannte Co-Location, nach. Wie bewertest du dieses Modell?
Lars: Vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklung und dem geplantem PV-Zubau für die kommenden Jahre, der das Problem der negativen Preise weiter verschärfen wird, könnte dies eine sehr sinnvolle Option sein. Natürlich muss individuell geprüft werden, ob die technischen und regulatorischen Gegebenheiten für eine erfolgversprechende Co-Location vorliegen. Da Mitte 2026 die prozessuale Ausgestaltung zu Multi-Use-Speichern erwartet wird, könnte sich die Attraktivität solcher Anlagenkombination übrigens noch einmal deutlich erhöhen. Denn dann wird es unter gewissen Voraussetzungen auch möglich sein, den zugebauten Batteriespeicher auch aus dem Netz zu beladen, ohne dabei die Grünstromqualität des Solarstroms zu verlieren. Momentan kann man sich nur entscheiden, ob man den Speicher ausschließlich aus der Solaranlage belädt (CoLo grün) oder auch aus dem Netz (CoLo grau). In dem Fall verliert der Solarstrom seine Grünstromqualität. Trotzdem kann die Anlagenkombination auch schon heute für Anlagenbetreibende einen Mehrwert bieten. Wir haben hierzu auch bereits interessante Vermarktungsoptionen für Co-Location ab 1 MW Speicherkapazität entwickelt.
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