Unter Contract for Difference (CfD) versteht man in der Energiewelt ein Fördermodell für Erneuerbare Energien. Dabei erhält der Anlagenbetreiber Subventionen, wenn er marktbedingt besonders niedrige Erträge verzeichnet, muss aber auch Geld zurückzahlen, wenn er aufgrund hoher Strompreise besonders hohe Umsätze macht. Die idee dahinter: Auf diese Wiese ist Investierenden eine Mindestvergütung pro erzeugter Kilowattstunde garantiert, die Erlöse werden jedoch gedeckelt, um die Fördertöpfe zu schonen. Ein zweiseitiger CfD wird oft auch als symmetrische Marktprämie bezeichnet.
Ende 2026 läuft die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Union des aktuellen Fördersystems für Erneuerbare Energien in Deutschland aus. Bisher werden die Anlagen mit einer gleitenden Marktprämie gefördert, die den Betreibern einen Mindestertrag sichert. Spätestens ab 2027 müssen laut EU-Regularien bei einer strompreisgebundenen Förderung Contracts for Difference (Deutsch: Differenzverträge), kurz CfDs, oder vergleichbare Regime gelten.
Deshalb erarbeitet die Bundesregierung derzeit eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Veränderungen sollen zum einen Anreize zum Ausbau der Erneuerbaren Energien beibehalten. Zum anderen sollen sogenannte Übergewinne, wie sie zum Beispiel aufgrund exorbitant hoher Strompreise in der Energiekrise 2022/2023 auftraten, dauerhaft vermieden werden. Die EU sieht in CfDs eine Möglichkeit, Erneuerbare Energien zu fördern und gleichzeitig Einnahmen von Anlagenbetreibenden, die eine fixierte Obergrenze überschreiten, wieder abzuschöpfen. Bei hohen Börsenpreisen kann der Staat durch die Abschöpfung („Cap“) Einnahmen generieren und diese der Allgemeinheit zugutekommen lassen. Gleichzeitig bieten CfDs für Anlagenbetreibende durch eine Mindestvergütung („Floor“) eine hohe Investitionssicherheit.
Folgende CfD-Modelle könnten von staatlicher Seite zur Gewinnabschöpfung genutzt werden. Ein für Deutschland präferiertes Modell gibt es bislang noch nicht.
Bei dem stündlichen CfD-Modell erhalten Anlagenbetreibende eine Förderung, wenn der stündliche Referenzpreis unter dem anzulegenden Wert liegt. Liegt der stündliche Referenzpreis hingegen über dem anzulegenden Wert, müssen Anlagenbetreibende die Differenz zwischen anzulegendem Wert und Referenzpreis zurückzahlen. Der anzulegende Wert wird in der Regel im Rahmen eines Gebotsverfahrens ermittelt und bleibt für die Förderungsdauer konstant.
Der Referenzpreis ergibt sich dabei aus folgenden Möglichkeiten der Marktwertberechnung:
Der Einsatz des erzeugungsgewichteten Mittelwerts trägt dem Umstand Rechnung, dass beispielsweise volatile Energieträger wie Wind und PV nicht zu jeder Zeit gleichmäßig einspeisen. Der technologiespezifische Marktwert berücksichtigt genauer, wann wie viel eingespeist wurde und bildet somit die tatsächlich erzielten Preise am Day-Ahead-Markt präziser ab.
Bei dem auf Monatsbasis beruhenden CfD-Modell verhält es sich ähnlich wie bei dem Modell auf Stundenbasis – mit dem Unterschied, dass sich die zeitliche Dimension von einer Stunde auf einen Monat verändert. Die Berechnung des Referenzpreises sieht wie folgt aus:
Auch bei diesem Modell gilt: Liegt der Referenzpreis über dem anzulegenden Wert, haben die Anlagenbetreibenden eine Rückzahlungsverpflichtung in Höhe der entstandenen Differenz. Liegt der anzulegende Wert hingegen darunter, erhält er eine Förderung – ebenfalls in Höhe der Differenz zwischen anzulegendem Wert und Referenzpreis.
Analog zu den beiden vorgenannten CfD-Modellen werden auch bei diesem die beiden Referenzpreise berechnet – nur eben auf Basis jährlicher Marktpreise. :
Anlagenbetreibende bekommen die Differenz je eingespeister kWh ausgezahlt, wenn der jährliche Referenzpreis unter dem anzulegenden Wert liegt. Ist der jährliche Referenzpreis jedoch höher, sind sie dazu verpflichtet, die Differenz je eingespeister kWh an den Staat zu zahlen.
Ein CfD reduziert also die Marktpreisexposition einer Anlage erheblich. Der tatsächliche Erlös eines Assets weicht vom Anzulegenden Wert nur in dem Maße ab, indem die tatsächlichen Erlöse bei der Direktvermarktung in einem CfD-Regime vom Durchschnittserlös der jeweiligen Erzeugungsart abweichen.
Erlösstruktur einer Anlage mit CfD:
Erlöse am Spotmarkt + (Anzulegender Wert - Durchschnittserlös der Erzeugungsart) <-> Anzulegender Wert + (Erlöse am Spotmarkt - Durchschnittserlös der Erzeugungsart)
Da die Wetterlage der ausschlaggebende Faktor für das Einspeiseprofil von EE-Anlagen ist, ähneln sich die Erlöse der Anlagen einer Erzeugungsart stark. Das Potenzial für zusätzliche Erlöse ist demnach begrenzt, zumal die Förderbedingungen nur bestimmte Vermarktungsarten zulassen. Eine stärkere Marktexposition versprechen CfDs auf Cap-and-Floor-Basis

Das CfD auf Cap-and-Floor-Basis zeichnet sich durch einen Korridor aus, innerhalb dessen Anlagenbetreibende marktabhängige Erlöse erzielen können. Dieser Korridor wird durch den „Floor“ als untere Grenze und den „Cap“ als obere Grenze eingefasst. Innerhalb dieses Marktwertkorridors erhält der Betreibende weder eine Förderung noch muss er etwas an den Staat zurückzahlen. Rutscht der Marktwert innerhalb einer definierten Periode (z.B. ein Tag, Monat, Jahr) über den Cap, sind Rückzahlungen an den Staat fällig. Liegt der Marktwert hingegen unter dem Floor, erhält er eine Förderung. Die Marktexposition ist als ebenfalls begrenzt, aber deutlich höher als beim CfD mit nur einem Anzulegenden Wert.
Bei Ausschreibungen gibt es hinsichtlich der Bestimmung von Cap and Floor verschiedene Möglichkeiten:

Der Februar 2026 geleakte Arbeitsstand des Gesetzentwurfs lässt durchblicken, dass die Bundesregierung eine Cap-and-Floor-Lösung bevorzugt.
Die Förderung durch eine gleitende Marktprämie, wie sie bisher in Deutschland galt, sichert den Betreibenden einen Mindesterlös pro eingespeister Kilowattstunde. Dieser „anzulegende Wert“ wurde auf Auktionen ermittelt, bei denen Bieter ihre Gebote in ct/kWh abgaben. Zuschläge erhalten die niedrigsten Gebote.
Lagen später im Betrieb die durchschnittlichen Erlöse der jeweiligen Erzeugungsart (PV, Windkraft Onshore, Windkraft Offshore) unter dem bezuschlagten Preis, erhielten die Betreibenden die Differenz als Förderung. Lagen die Durchschnittserlöse darüber, gab es keine Förderung. Die Anlagenbetreiber durften aber alle erzielten Erlöse behalten. Bis 2022 wurde die Förderung durch die sogenannte EEG-Umlage refinanziert, die auf den Strompreis aufgeschlagen wurde. Seit 2023 wird sie aus Steuergeld bezahlt.
Auch mit einem CfD erhalten Anlagenbetreibende eine Förderung, wenn die Durchschnittseinnahmen unter dem anzulegenden Wert liegen. Im Gegenzug sollen sie aber Geld zurückzahlen, wenn die durchschnittlichen Erlöse höher ausfallen als der anzulegende Wert. Da auf diesem Wege nicht mehr nur Minder-, sondern auch Übereinnahmen vergemeinschaftet werden, spricht man auch von einer symmetrischen Marktprämie.
(Die folgenden Grafiken zeigen, wie sich die Förderarten in den Jahren 2020 bis 2025 auf die Förderungen und Erlöse einer durchschnittlichen Windkraftanlage an Land ausgewirkt hätten.)

Die Möglichkeit, Wind- und Solarkraft durch CfDs statt eine gleitende Marktprämie zu fördern, stand bereits vor dem ersten EEG 2014 im Raum. Solange die Erlöse aber regelmäßig unter den Fördersätzen lagen, blieb dies eine weitgehend brancheninterne Debatte. In der breiteren Öffentlichkeit nahm sie erst Fahrt auf, als im Zuge der Energiekrise die Erlöse der Betreibenden die Fördersätze um ein Vielfaches überstiegen.
Trotz Mahnungen seitens der EU holte sich die Bundesregierung bei der EEG-Novelle 2023 noch einmal eine Sondergenehmigung aus Brüssel ein, um die Marktprämien-Förderung fortsetzen zu dürfen. Ab 2027 müssen neue Förderinstrumente nach Europarecht zweiseitige CfDs oder vergleichbare Mechanismen enthalten – zumindest, wenn die Förderung weiterhin an die physische Einspeisung gekoppelt bleiben soll.
Als Alternativen gelten:
In beiden Fällen würden die Erlöse aus der Vermarktung des erzeugten Stroms hinzukommen. In dem im Februar geleakten Arbeitspapier der Bundesregierung ist jedoch explizit von Contracts for Difference die Rede.
Contracts for Difference gelten gemeinhin als gerechter, da bei der gleitenden Marktprämie die Allgemeinheit das Risiko niedriger Strompreise absichert, jedoch nicht an den Erlösen bei hohen Strompreisen beteiligt wird. Es gibt jedoch auch Bedenken, dass gedeckelte Erlöse auch unerwünschte Nebeneffekte haben könnten. Branchenvertreter wie der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) etwa betonen, dass starre CfDs die Preissignale des Strommarkts stören und die Energiewende verlangsamen könnten, während ein Cap-and-Floor-Modell eine sinnvolle Lösung zu den EU-Anforderungen darstellen könnten. Hier sind einige zentrale Argumente der Debatte.
Befürworter gehen davon aus, dass CfDs ein sicheres Investitionsklima schaffen, das die Kapitalkosten senkt und dadurch Investitionen fördert. Bei einem immer höheren Anteil Erneuerbarer Energie könnten sich die Anlagen aufgrund der wetterbedingten Einspeisungsmöglichkeiten „kannibalisieren“: Wenn alle gleichzeitig einspeisen können, sinkt der Strompreis – oft sogar unter Null. Dieses Risiko wäre durch CfDs gedeckt.
Kritiker warnen jedoch, dass die Deckelung der Erlöse den Ausbau von Wind- und Solaranlagen verlangsamen könnte, weil dies kaum Spielraum für wirtschaftliche Chancen böte. Mittelfristig, so das ökonomische Verständnis, ergäben sich daraus lediglich moderate Gewinnchancen. Ein Cap-and-Floor-CfD könnte demnach ein Mittelweg sein.
Die Förderung durch einen CfD werde der Anforderung nicht gerecht, Flexibilität und systemdienliche Einspeisung der EE-Anlagen zu fördern: Wenn hohe Erlöse, die durch die Einspeisung während Stromknappheit anfallen, nicht bei den Unternehmen bleiben, bestehe kein Anreiz, zu derart systemdienlicher Einspeisung.
Kritiker befürchten, dass eine CfD-Förderung ihr wichtigstes Ziel, die Entlastung der Allgemeinheit, verfehlen könnten. Das Argument lautet, dass die Gebote der Anlagenbetreibenden bei Auktionen künftig höher ausfallen würden. Bei einigen Marktprämien-Auktionen waren mitunter 0-Cent-Gebote erfolgreich. Das heißt: Eine Förderung erhalten diese Anlagen nur, wenn der durchschnittliche Jahreserlös unter null fällt. Das Kalkül: Die Erlöse aus Phasen mit hohen Strompreisen genügen für eine lohnende Investition. Entfallen aber Erlöse aus Hochpreisphasen, weil diese Rückzahlungen zeitigen, sind die Betreibenden wieder auf Förderungen angewiesen, um Anlagen wirtschaftlich betreiben zu können – und würden entsprechend höhere Gebote abgeben.
Die EU fordert bereits seit einigen Jahren Fördermodelle in der Art von CfDs. Als Referenzmodell gilt dabei das Vereinigte Königreich, das der Staatengemeinschaft noch angehörte, als es 2014 die Erneuerbaren-Förderung durch CfDs einführte und 2017 zum einzigen Fördermodell machte.
Frankreich führte ab 2015 schrittweise die „Vergütungsergänzung“ („complément de rémunération“) ein. Der Mechanismus entspricht einer CfD-Vergütung, beinhaltet aber zwei Einschränkungen: Zum einen wird keine Prämie für Strom gezahlt, der während Phasen mit negativen Strompreisen eingespeist wurde, zum anderen müssen Erzeuger lediglich erhaltene Prämien zurückzahlen, sodass eine negative Förderung ausgeschlossen ist.
Irland versteigerte erstmals 2020 Förderungen für Windenergieanlagen mit zweiseitigen Differenzverträgen. Spanien, Polen, Dänemark sowie weitere Länder folgten ab 2021.
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