Auf geht’s zum dritten Teil unserer Blog-Serie rund um das Thema Lastmanagement. Dieses Mal tauchen wir tief in bilanzielle Fragestellungen ein.
Im vorherigen Teil haben wir anhand eines Praxisbeispiels gesehen, wie der Anschluss eines Produktionsprozesses für die Bereitstellung von Regelenergie aussehen könnte. Neben den Herausforderungen hinsichtlich der technischen Machbarkeit steht für viele Betreiber auch die Frage nach der bilanziellen Durchführbarkeit im Raum. Hinzu kommen zudem finanzielle Befürchtungen, die sich mit dem Stichwort Kannibalisierungseffekt zwischen Regelenergieerlösen und höheren Strombezugskosten beziehungsweise Netznutzungsentgelten gut umschreiben lassen. Denn die Frage „Lohnt sich das wirklich?“ hört man in dieser Diskussion immer wieder. Wir möchten daher im Folgenden auf verschiedene dieser strukturellen Herausforderungen eingehen.
Neben der Regelenergie existieren diverse alternative Optionen, aktives Lastmanagement zu betreiben, die sich mitunter gegenseitig die Erlöse streitig machen. Im Folgenden möchten wir einige Problemstellungen kurz skizzieren:
Auch die energiewirtschaftliche Umsetzung und Bilanzierung der Regelenergieabrufe kann sich mitunter komplizierter gestalten, als man auf den ersten Blick annehmen könnte. Denn neben der physikalischen Energieübertragung existiert eine „buchhalterische“ Abbildung von Energieströmen im Rahmen von Bilanzkreisen. Das bedeutet, dass man die Energiemengen den Akteuren am Energiemarkt zuordnen können muss. In der Regel führt der Stromlieferant eines Unternehmens einen Bilanzkreis, in dem die verbrauchte und gelieferte Energiemenge abgebildet werden. Man spricht hier von Bilanzkreisverantwortung, die in diesem Fall beim Stromlieferanten liegt. Vereinfacht gesprochen: Am Ende des Tages muss die Menge des gelieferten Stroms der Menge entsprechen, die vorher mit dem Unternehmen vereinbart und für den Bilanzkreis prognostiziert wurde. Regelenergieabrufe hingegen führen dazu, dass die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Unternehmens von der erwarteten Energiemenge abweicht. Wie wird aber mit dem Missverhältnis von prognostizierter und wirklich verbrauchter Menge verfahren? Bilanziell betrachtet verhält es sich bei Regelenergieabrufen folgendermaßen: Der Käufer der Regelenergie ist der Übertragungsnetzbetreiber. Dieser fordert die Regelenergie beim Regelenergievermarkter (wie etwa Next Kraftwerke) an und bucht sie in dessen Bilanzkreis. Daraus ergibt sich folgende Konstellation:
Eine gängige Lösung für diese Problematik besteht darin, dass die Gegenpositionen im Rahmen eines Fahrplangeschäftes zwischen dem Stromlieferanten und dem Regelenergieanbieter getauscht wird. Dadurch sind die Energieströme buchhalterisch sauber abgebildet und den verantwortlichen Akteuren zugeordnet. Das bedeutet jedoch einen Verwaltungsaufwand.
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Aus diesen Beispielen wird vor allem eines deutlich: Es besteht ein hohes Maß an Abstimmungsbedarf zwischen den verschiedenen beteiligten Akteuren. Hier gilt es auf regulatorischer Ebene die Rahmenprozesse für die Regelenergievermarktung noch weiter den Anforderungen aller Teilnehmer anzupassen, energiewirtschaftliche Prozesse weiter zu standardisieren und eine stärker Harmonisierung der verschiedenen Strategien des Lastmanagements anzustreben. Auf diese Weise ließe sich auch die Leistung von Industrieprozessen in größerem Stil zur Stabilisierung der Netze nutzen. Stolpersteine wie die angesprochenen Kannibalisierungseffekte im Rahmen der Netznutzungsentgelte erfordern weiteres Handeln. Erste Schritte sind bereits getan. So ist etwa hinsichtlich der atypischen Netznutzung mit der Festlegung BK4-12-1656 Absatz 6.2 bereits eine Regelung in Kraft, die negative Regelabrufe bei Berechnung der individuellen Netzentgelte nach §19 StromNEV Absatz 2 Satz 1 ausklammert. Zudem sollten sich Unternehmen vor Augen halten, dass bei der Nutzung von Flexibilität im Rahmen von Lastmanagement verschiedene Wege möglich sind. Folgende Fragen stehen daher im Raum:
Daran anknüpfend möchten wir daher im abschließenden Teil unserer Blog-Serie darauf eingehen, dass die Bereitstellung von Systemdienstleistungen nur eine Möglichkeit ist, um mit Lastmanagement zusätzliche Erlöse zu erzielen. Denn wir sind der Meinung, dass Flexibilität allgemein schon einen Wert besitzt. Dieser Wert lässt sich etwa auch mit Hilfe von Lastverschiebung im Strombezug heben. Mehr dazu im nächsten Teil.
Fotocredit: Edwin van Buuringen, Lizenz: CC BY-SA 2.0
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