Abhängig von Regulierung und Marktumfeld können sich unterschiedliche Situationen ergeben, in denen PPAs eine vorteilhafte Form der Finanzierung sind.
Power Purchase Agreements sind bereits in einigen Ländern eine Methode den Bau (also die Investitionskosten) und den Betrieb (also die Betriebskosten) von Erneuerbaren-Energien-Anlagen zu finanzieren. Besonders zum Einsatz kommen sie in den Ländern, in welchen Versorger einen Teil der Stromlieferung mit Erneuerbaren decken müssen oder möchten, z.B. aufgrund von Steuererleichterungen, die die Investition in Erneuerbare attraktiv machen. Ein Beispiel dafür sind die USA. Ebenfalls sind PPAs eine Möglichkeit Erneuerbare dort auszubauen, wo die Politik noch nicht oder zögerlich den Ausbau von Erneuerbaren Energien vorantreibt.
Läuft für eine bereits bestehende Anlage eine gesetzliche Förderung aus, sind PPAs eine Möglichkeit, eine Anschlussfinanzierung des Anlagenbetriebs (also die Deckung der Betriebskosten, etwa Wartung und Pacht) sicher zu stellen. Gegenwärtig sind in Deutschland PPAs aufgrund der Förderung durch das bestehende
Marktprämienmodell und die bestehende Einspeisevergütung nicht notwendig für die Finanzierung Erneuerbarer Energien. Fallen ab 2021 jedoch die ersten Anlagen aus der EEG-Förderung, sind PPAs eine Möglichkeit eine Anschlussfinanzierung und damit den Weiterbetrieb über die EEG-Förderdauer hinaus zu sichern. Mit sinkender EEG-Unterstützung und steigender Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren ist perspektivisch auch denkbar, dass auch in Deutschland Neuanlagen mit Hilfe von PPAs finanziert werden können.
Betreiber von Anlagen der Erneuerbaren Energien schließen PPAs entweder bilateral mit einem verbrauchenden Unternehmen ab („Corporate PPA“) oder mit einem Stromhändler, der den produzierten Strom abnimmt („Merchant PPA“) und entweder weiter an einen definierten Stromverbraucher liefert (und somit den Vertrag wieder zu einem „Corporate PPA“ macht) oder aber an der Strombörse vermarktet.
Viele internationale Konzerne beziehen bereits Anteile ihres Stromverbrauchs über PPAs oder beabsichtigen dies verstärkt zu tun (siehe etwa hier). Neben stabilen und somit kalkulierbaren Strompreisen geht es ihnen auch um das ökologische und innovative Image.
Besonders für Betreiber von Anlagen mit hohen Investitions- und niedrigen Betriebskosten (z.B. PV- und Windenergieanlagen) sind PPAs ein probates Mittel, das Strompreisrisiko zu reduzieren. Mit einer gesicherteren Vergütung des Stroms steigt deren Zuversicht (und die der finanzierenden Banken), dass die Erlöse aus dem Stromverkauf die Investitionskosten decken und das Projekt somit profitabel wird.
Die große Vielfalt denkbarer aber auch praktizierter Vertragsausgestaltungen erschwert die Definition verschiedener Arten von PPAs. Hinzu kommt, dass verschiedene Eigenschaften von PPAs nicht trennscharf in einer Systematik abgegrenzt werden können. Ein Versuch:
Es gibt drei Typen von physischen PPAs, die sich teilweise überschneiden können. Gemeinsam haben sie, dass eine im PPA festgesetzte Strommenge verkauft und geliefert wird. Sie unterscheiden sich lediglich in ihrem Lieferweg.
Synthetische PPAs entkoppeln die physischen Stromflüsse von den finanziellen Stromflüssen und erlauben somit noch flexiblere Vertragsausgestaltungen. Bei synthetischen Power Purchase Agreements (auch SPPA) einigen sich wie bei physischen PPAs Erzeuger und Abnehmer auf einen Preis pro Kilowattstunde Strom. Allerdings wird der Strom nicht direkt von der energieerzeugenden Anlage an den Verbraucher geliefert. Stattdessen nimmt der Energiedienstleister des Erzeugers (etwa ein Stromhändler) den produzierten Strom in seinen Bilanzkreis und handelt ihn weiter, z.B. an der Spotbörse. Der Energielieferant des Verbrauchers (etwa ein Stadtwerk) beschafft für den PPA-Partner auf Verbraucherseite exakt das Einspeiseprofil, das der Erzeuger an seinen Energiedienstleister geliefert hat, auch beispielweise durch einen Einkauf am Spot-Markt.
Im synthetischen PPA wird nun dieser Stromfluss ergänzt durch einen sog. Contract for Difference. In diesem verpflichten sich die PPA-Vertragspartner zusätzliche finanzielle Ausgleichszahlungen zu leisten und zwar in dem Maße, den der Spot-Preis (mit dem die Stromflüsse vergütet worden sind) von ihrem bilateral ausgehandelten Preis abweicht. Somit hat jeder PPA-Vertragspartner zwei Zahlungsströme (einmal mit dem jeweiligen Energiedienstleister und einmal mit dem PPA-Vertragspartner), welche jeweils in Summe den eingangs definierten PPA-Preis ergeben und somit die gewünschte Preissicherheit auf beiden Seiten erreicht wird.
Durch den Wegfall einer direkten physischen Lieferung zwischen den Vertragspartnern wie bei einem On-Site-PPA und dem Wegfall einer direkten bilanziellen Verknüpfung der beiden Vertragspartner wie bei einem Off-Site-PPA stellt diese Form des PPAs eine einfache und administrativ aufwandsarme Art eines PPA dar und eignet sich beispielsweise für den Fall, dass der Produzent keinen eigenen Bilanzkreis führt oder eröffnen möchte.
Die Vorteile eines Power Purchase Agreements für Akteure am Energiemarkt sind unter anderem: langfristige Preissicherheit, Möglichkeiten zur Finanzierung von Investitionen in neue Stromerzeugungskapazitäten oder Reduzierung von Risiken bei Stromverkauf und -einkauf. Außerdem kann eine spezifische physische Lieferung von Strom mit bestimmten regionalen Eigenschaften und Herkunftsnachweisen erfolgen. Dadurch ergeben sich für Abnehmer Möglichkeiten ihre Marke nachhaltiger und grüner zu gestalten.
Auch ergibt sich durch die Offenheit der vertraglichen Gestaltung ein großer Spielraum, um individuelle Präferenzen von Anlagenbetreiber und Stromabnehmer abzubilden. Dies gilt auch in Bezug auf die preisliche Ausgestaltung: PPAs können zu festen Preisen abgeschlossen werden oder eine stärkere Partizipation an Marktrisiken und -chancen erlauben.
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PPAs sind komplexe Verträge und benötigen oft viel Zeit und Absprache, um tatsächlich abgeschlossen zu werden. Da PPAs langfristige Verträge sind, sind beide Parteien auch an langfristige Laufzeiten gebunden. Dies kann zu Nachteilen führen, wenn sich die Preise für eine der beiden Parteien negativ entwickeln. Ebenfalls ist die Stromproduktion insbesondere von Wind und Photovoltaik fluktuierend. Sollten eventuell nicht die lange im Voraus abgesprochenen Strommengen zum Lieferzeitpunkt zur Verfügung stehen, muss der Anlagenbetreiber dies finanziell oder physisch ausgleichen können oder an eine dritte Partei, etwa einen Stromhändler, auslagern.
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