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Was sind Marktlokation und Messlokation?

Definition

Am 1. Februar 2018 musste sich die Energiewirtschaft an die neuen Begriffe der Marktlokation und der Messlokation gewöhnen: Beide lösen die bisher oft synonym und nicht selten widersprüchlich genutzten Begriffe „Lieferstelle“, „Entnahmestellen“, "Einspeisestelle", „Ausspeisestelle“, „Messstelle“ und „Zählpunkt“ ab. Das Bezeichnungssystem aus der neuen Marktlokations-ID (MaLo-ID) und Messlokation, welche weiterhin durch die alte Zählpunktbezeichnung identifiziert wird, soll die Marktkommunikation vereinfachen und standardisieren.

Künftig bezeichnet, stark vereinfacht, die MaLo-ID den Punkt im Netz, an dem der Strom entnommen oder eingespeist wird. Es handelt sich dabei um ein rein bilanzielles und abrechnungstechnisches Konstrukt. Die „Messlokation“ ist hingegen der Ort der tatsächlichen, physikalischen Strommessung und liefert die Messwerte zum innerhalb der Marktlokation erzeugten bzw. verbrauchten Strom.

Gründe für die Ablösung des alten Zählpunktbezeichnungssystems

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) möchte die Möglichkeiten zur Marktkommunikation verbessern, hierzu ist unter anderen eine Reform des bisherigen Systems zur Bezeichnung von Marktlokationen und Tranchen nötig. Während bisher eine Vielzahl von Bezeichnungen für Mess- und Abrechnungsstellen existierten will die BNetzA nun ein System schaffen, dass mittels eindeutig zugeordneter und per sogenannter MaLo-ID identifizierbarer Marktlokationen und ebenso eindeutigen Messlokationen Ordnung auf dem Energiemarkt schafft.

Die bisherige Zählpunktbezeichnung stirbt mit der Reform, die zum 1. Februar 2018 übergangslos eingeführt wurde, allerdings nicht aus: Sie existiert weiterhin zur Identifikation der Messlokationen, an denen auf physikalischem Weg Daten (beispielsweise Einspeisung und Verbrauch) zu Abrechnungszwecken gemessen werden. Messlokationen entsprechen damit Messstellen im Sinne des § 2 Nr. 11 Messstellenbetriebsgesetz.

Änderungen für Stromproduzenten und Stromkunden

Stromproduzenten und gewerbliche Stromverbraucher, zu denen auch Behörden und andere staatliche stromverbrauchende Institutionen gehören, bemerken die Änderungen seit dem 1. Februar 2018 vor allem auf ihren Abrechnungen. Dort wird dann, anstelle der alten Zählpunktidentifikationsnummer, die neue MaLo-ID mit der(den) zugehörigen Messlokation(en) stehen.

Die neue Einteilung in Markt- und Messlokation lässt sich am besten an einem einfachen Beispiel für einen öffentlichen Stromverbraucher verdeutlichen, das sich in ähnlicher Form auch auf einen Stromproduzenten übertragen lässt: Eine Schule mit Hausmeisterwohnung ist ans Stromnetz angeschlossen.  Die Schule besitzt eine „Messlokation Schule“, an welcher der Stromverbrauch der Schule gemessen wird. Diese Messlokation wird weiterhin mit der alten Zählpunktbezeichung identifiziert; ihr untergeordnet ist die „Marktlokation Schule“, über die der Stromverbrauch (und ggf. die Erzeugung) bilanziell abgerechnet wird. 

Beispiel für Marktlokation und Messlokation an einer fiktiven Schule.

Marktlokation und Messlokation am Beispiel einer Schule (nach BDEW)

Die Hausmeisterwohnung auf dem Schulgelände ist ebenfalls der „Messlokation Schule“ untergeordnet. Da der Hausmeister den Strom für seine Wohnung aber selbst zahlen muss, besitzt er seinen eigenen Stromzähler, die „Messlokation Hausmeisterwohnung“ mit eigener Zählpunktbezeichnung. Dieser Messlokation ist nun wiederrum die „Marktlokation Hausmeisterwohnung“ mit eigener MaLo-ID zugeordnet, die sich schließlich in der Stromrechnung des Hausmeisters wiederfindet, die bilanziell getrennt vom Stromverbrauch der Schule abgerechnet wird.

Konkreter Handlungsbedarf für Stromproduzenten und Stromkunden besteht nicht

Auf den Stromabrechnungen werden künftig andere Bezeichnungen zur Identifikation der Markt- und Messlokationen stehen – sonst ändert sich nichts. Die wesentlichen Umstellungen finden auf der Ebene der Netzbetreiber und Lieferanten, hier muss ein reibungsloser Transfer der MaLo- und MeLo-Zuordnungen zum jeweiligen Kunden realisiert werden. Speziell für diese Überbrückungsphase hat der Bund der deutschen Energiewirtschaft (BDEW) eine Reihe von Verfahrensweisen definiert, die in Regel- und Sonderfällen der Umstellung helfen können.

Zur Systematik der neuen Bezeichnungen

Alle Marktlokationen im Strom- und Gasbereich und alle Tranchen, d.h. Anteile der aus einer Marktlokation eingespeisten oder entnommenen Energiemenge, werden mit der elfstelligen MaLo-ID genau bezeichnet. Netzbetreiber können neue IDs für ihre Marktlokationen beim BDEW oder dem DVGW (Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches) beantragen. Einmal erteilte MaLo-IDs können nur einer Marktlokation oder Tranche zugeordnet werden und sind nicht übertragbar.  

MaLo-ID Bildungsvorschrift

Stelle12-1011
DefinitionVergabestelle Prüfziffer
VergabemodusWird von der Vergabestelle automatisiert vergebenWird von der Vergabestelle automatisiert vergebenWird von der Vergabestelle automatisiert berechnet und vergeben
zulässige Zeichen: 1-9zulässige Zeichen: 0-9zulässige Zeichen: 0-9 

 

Lokationsbündel

In einem Lokationsbündel sind alle Messlokationen, die zur Messung einer oder mehrerer Marktlokation notwendig sind, zusammengefasst. Verantwortlich für das Lokationsbündel ist der Netzbetreiber; er muss sicherstellen, dass die Messstellenbetreiber immer alle Messlokation innerhalb des Lokationsbündels kennen und jede Veränderung unverzüglich kommunizieren.

Lokationsbündel können in unterschiedlichen Beziehungen zueinander stehen:

1:1-Beziehung zwischen Marktlokation und Messlokation:

Wenn die Energie genau einer Marktlokation von genau einer Messlokation gemessen wird, spricht man von einer 1:1-Beziehung zwischen Markt- und Messlokation.

1:n-Beziehung zwischen MaLo und MeLo:

Marktlokationen, die sich, wie beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus, in einzelne Untermessungen unterteilen, haben mehrere Messlokationen. Die Abrechnung anhand der Messungen aus den einzelnen Messlokationen der Marktlokation erfolgt durch den Netzbetreiber.

n:1-Beziehung zwischen MaLo und MeLo:

Diese Konstellation entsteht, wenn in Messlokationen ein Zweirichtungszähler eingebaut wird, da in der betreffenden Marktlokation sowohl Energie erzeugt als auch Energie verbraucht, ein Beispiel: Die zuvor genannte Schule installiert eine PV-Anlage auf ihrem Sporthallendach. In diesem Fall muss für sowohl für den Verbrauch als auch für die Einspeisung eine eigene MaLo-ID erzeugt werden – über die „Verbrauchs“-MaLo-ID wird der Stromverbrauch der Schule abgerechnet, die „Einspeise“-MaLo-ID die PV-Einspeisungen vom Sporthallendach.

Ablauf der Einführung der Marktlokationen

Die verbindliche Einführung des Markt- und Messlokationssystems fand, wie bereits erwähnt, verbindlich am 1. Februar 2018 statt. Erste Vorbereitungen zur Codevergabe wurden jedoch bereits seit Juni 2017 getroffen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Meilensteine zur Einführung des neuen Systems:

Meilenstein Zeitfenster Beschreibung Ausschließlich genutzter Identifikator für Marktlokationen und Tranchen 
01.06.2017 Start CodevergabeZählpunktbezeichnung
Juni 2017 Datenformate liegen durch Bundesnetzagentur vorZählpunktbezeichnung
 01.06.2017-
30.11.2017
Zuordnung der MaLo-ID zu bestehenden Marktlokationen (Netzbetreiber intern)Zählpunktbezeichnung
01.10.2017 Start Interimsmodell

Einführung der Objekte "Marktlokation" und "Messlokation"
Zählpunktbezeichnung
01.12.2017 Start Anfrage-/Antwortprozess

("Verteilung MaLo-ID an Berechtigte")
Zählpunktbezeichnung
 01.12.2017-
30.01.2018
Austausch der MaLo-ID mittels des Anfrage-/Antwortprozess ("Verteilung MaLo-ID an Berechtigte")Zählpunktbezeichnung
01.02.2018 Start Nutzung MaLo-ID

Dies gilt auch für Sachverhalte, die den Zeitraum vor dem 01.02.2018 betreffen
MaLo-ID
 01.02.2018-
31.03.2019
Nutzung des Anfrage-/Antwortprozesses ("Verteilung MaLo-ID an Berechtigte") zur Klärung von EinzelfällenMaLo-ID
01.04.2019 Anfrage-/Antwortprozess ("Verteilung MaLo-ID an Berechtigte") existiert nicht mehrMaLo-ID

Quellen:

 

Hinweis: Next Kraftwerke übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der vorliegende Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.