Zuletzt sprachen uns viele Bestandskunden unseres virtuellen Kraftwerks sowie potentielle Interessenten an, um sich über die Vermarktung von Regelenergie über Power-To-Heat (PtH) zu informieren. Eins vorneweg: Als Betreiber eines virtuellen Kraftwerks sind wir natürlich bereit, Power-to-Heat-Anlagen in unseren Next Pool zu integrieren und am Regelenergiemarkt und in Sonderfällen auch zur Ausgleichsenergiereduktion an der Spotbörse zu nutzen. Schließlich sind PtH-Anlagen - je nach technischer Ausführung Elektrokessel, Regelheizung oder Tauchsieder, allgemein auch PtH-Module genannt - ideal für die Vernetzung in virtuellen Kraftwerken: Sie besitzen in den meisten Fällen allein nicht die erforderliche Mindestgröße von 5 MW und somit keinen eigenen Zugang zum Regelenergiemarkt, sie verteilen sich dezentral über ganz Deutschland und ihre Stromabnahme ist sehr gut regelbar. Zwar sprechen wir grundsätzlich keine Investitionsempfehlungen für Dritte aus, möchten an dieser Stelle jedoch zumindest die Vor- und Nachteile der PtH-Technologie in Bezug auf den Regelenergiemarkt erläutern:
Mehr zum Nachlesen
Wie hoffentlich ersichtlich wird, ist die Nutzung von Power-to-Heat-Anlagen für den Regelenergiemarkt über virtuelle Kraftwerke nicht nur technisch machbar, sondern in vielen Fällen auch sinnvoll. Allerdings gilt es, die genannten Einschränkungen individuell zu analysieren, da die bestehenden Anlagenkonfigurationen sehr unterschiedlich sein können und die Präqualifikation einer PtH-Anlage bei den Übertragungsnetzbetreibern durchaus von der Sinnhaftigkeit etwa der Wärmenutzung abhängig ist. Viele hier nur angeschnittene Themen, etwa die saisonale Betrachtung der Wärmenutzung und die Auswirkung eines PtH-Moduls auf diese, sind in der realen Konstellation vor Ort komplex. Ein Stadtwerk mit einer Vielzahl an Stromerzeugungseinheiten und einem umfänglichen Wärmekonzept ist anders zu betrachten als ein abgeschiedener Bioenergiebetrieb, der über keine zusätzliche Stromproduktions- und Wärmeabnahmekapazitäten verfügt.
[1] In §1 Abs. 1 ENWG heißt es: "Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht." Dabei bedeutet "Umweltverträglichkeit" gemäß §3 Nr. 33 ENWG, "dass die Energieversorgung den Erfordernissen eines nachhaltigen, insbesondere rationellen und sparsamen Umgangs mit Energie genügt, eine schonende und dauerhafte Nutzung von Ressourcen gewährleistet ist und die Umwelt möglichst wenig belastet wird, der Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbaren Energien kommt dabei besondere Bedeutung zu."
Weitere Informationen und Dienstleistungen