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Lesedauer: 4 min.
von Lotte Lehmbruck, Julian Kretz / 2 Mai 2019
Monitor mit Netzfrequenz

Stellungnahme: Einführung eines Regelarbeitsmarktes

Die Tage des Mischpreisverfahrens sind gezählt – die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben einen Entwurf zur Ausgestaltung eines neuen Marktdesigns für den Regelenergiemarkt vorgelegt. Er sieht vor, wie in der Guideline on Electricity Balancing der Europäischen Kommission vorgeschrieben, Regelarbeitsmärkte einzuführen. Bevor es dazu kommt, können Marktakteure den Entwurf kommentieren, dann wird er gegebenenfalls angepasst, von der BNetzA genehmigt und anschließend von den ÜNB umgesetzt.

Wir begrüßen den vorliegenden Vorschlag und die Einführung der Regelarbeitsmärkte. Denn Regelarbeitsmärkte sind – ganz im Gegensatz zum aktuellen Mischpreisverfahren – ein adäquater Ansatz, um einen fairen Wettbewerb zu gestalten und sowohl bei den Leistungspreisen als auch bei Arbeitspreisen die Markteffizienz zu steigern. Zwei Punkte sehen wir an dem aktuellen Vorschlag jedoch kritisch. Dies ist zum einen die Dauer der Umsetzung und zum anderen die Möglichkeit, Preise für Regelarbeit nachträglich anzupassen.

Der Regelarbeitsmarkt

Doch zunächst: Was ist eigentlich ein Regelarbeitsmarkt? Hierbei ist es wichtig, zwei Märkte von einander zu unterschieden: Den Regelleistungsmarkt und den Regelarbeitsmarkt. Bis zur Einführung des Mischpreisverfahrens im Oktober 2018 gab es einen Regelleistungsmarkt, auf dem Anbieter von Regelenergie ihre Gebote abgeben konnten: Ausschlaggebend für den Zuschlag war hier die Höhe des Leistungspreises. Mit dem Zuschlag auf dem Regelleistungsmarkt rutschten sie mit ihrem zugehörigen Regelarbeitsgebot in die Merit-Order aller bezuschlagten Anbieter und gingen eine Vorhalteverpflichtung über eine gewisse Zeitdauer für die Vorhaltung der Regelenergie ein. Vergütet bekamen sie die Vorhaltung über den Leistungspreis und den Abruf der Leistung über den Arbeitspreis. So war es und so soll es zukünftig wieder sein. 

Mit dem Regelarbeitsmarkt soll jedoch eine neue Möglichkeit hinzukommen, am Markt für Regelenergie teilzunehmen. Und zwar sollen Regelenergieanbieter zukünftig auch ohne einen Zuschlag im Regelleistungsmarkt Regelarbeitsgebote abgeben können. Das Prinzip: Nach Ende der Leistungspreisauktion können Regelenergieanbieter über leistungspreisfreie Gebote, sogenannte free bids, noch in den Kreis der bezuschlagten Anbieter aufgenommen werden. Die Anbieter der free bids bekommen allerdings keinen Leistungspreis, sondern nur den Arbeitspreis, wenn das Angebot aktiviert wird. Der ÜNB wählt also nach Gate-Closure des Regelarbeitsmarkts die günstigsten Regelarbeitsgebote aus dem Regelarbeitsmarkt und der Regelleistungsauktion aus und reiht sie angefangen mit dem günstigsten Angebot in einer Merit Order Liste, entlang derer bei Abruf die Lieferung der Regelenergie erfolgt. Free bids mit niedrigen Arbeitspreisen können also teurere Angebote aus der Leistungspreisauktion aus der Merit Order rausdrängen. Diese rausgedrängten Anbieter würden dann zwar immer noch für ihre Leistung vergütet, hätten aber keine Möglichkeit mehr, einen Arbeitspreis zu erzielen. Das übt Druck auf die Arbeitspreise aus, was die Kosten insgesamt senken soll. Sollte der Regelarbeitsmarkt ausfallen oder keine günstigeren Regelarbeitsgebote eingehen, werden nur die Regelleistungsgebote aus der regulären Regelleistungsauktion herangezogen. In dem aktuellen Entwurf des Regelarbeitsmarkts ist zudem vorgesehen, dass die free bids bis zum Gate-Closure gelöscht oder verringert werden können. 
 

Positive Effekte im Vergleich zum Mischpreisverfahren

Wir sehen in diesem Marktdesign eindeutige positive Effekte im Vergleich zum jetzigen Mischpreisverfahren. Derzeit werden sowohl der Leistungspreis als auch der mit der durchschnittlichen Abrufwahrscheinlichkeit gewichtete Arbeitspreis in die Bezuschlagung einbezogen. Durch die Abschaffung des Gewichtungsfaktors und die Trennung von Leistungs- und Arbeitsauktion wird im aktuellen Vorschlag für das Marktdesign keine Technologie bevorzugt. Dadurch steigen die Chancen von Cleantech-Akteuren gegenüber dem heutigen Mischpreisverfahren unserer Einschätzung nach wieder an. Durch die erhöhte Konkurrenz durch die free bids bei den Arbeitspreisen wird es aber trotzdem nicht wieder zu exorbitant hohen Preisen bei der Aktivierung von Regelenergie kommen, wie wir sie in den Zeiten vor Einführung des Mischpreisverfahrens gesehen haben. 

Unnötig ist aus unserer Sicht jedoch, dass für die Umsetzung der Regelarbeitsmärkte derzeit zwölf Monate nach Genehmigung vorgesehen sind. Bereits seit November 2017 ist klar, dass die Regelarbeitsmärkte kommen werden. Zu diesem Zeitpunkt hat die Europäische Kommission die Balancing Guidline verabschiedet, der erste Entwurf für das neue Marktdesign wurde bereits im Juli 2018 konsultiert. Wir finden, das ist ausreichend Zeit, um sich auf das neue Marktdesign einzustellen. Hinzukommt, dass die Regelarbeitsmärkte eine Option sind: Niemand ist gezwungen daran teilzunehmen, da das bekannte Verfahren der Regelleistungsmärkte parallel angewendet wird. Daher plädieren wir dafür, das neue Marktdesign innerhalb von drei bis sechs Monaten einzuführen.
 

Marktmacht durch Transparenz minimieren

Den zweiten Punkt, den wir kritisch sehen, ist die vorgesehene freie Anpassung von Arbeitspreisen und die Möglichkeit, leistungspreisfreie Gebote löschen zu können. Warum sehen wir das kritisch? Hier können negative Wechselwirkungen zwischen den kurzfristigen Märkten an der Spotbörse und dem Markt für Regelenergie entstehen. Warum? Das Stichwort lautet Marktmacht. Gerade Akteure mit großen Portfolien könnten über eine kurzfristige Erhöhung der Arbeitspreise oder die Löschung der Gebote ihre Marktmacht ausnutzen. 

Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Ein Akteur mit einem großen Portfolio ist für die Leistung von Regelenergie bezuschlagt worden und identifiziert am Intra-Day-Markt kurz vor Gate-Closure eine kurzfristige Knappheit. Nun könnte er nach den aktuell vorgesehenen Regularien den Arbeitspreis für eine große Menge Regelenergie signifikant erhöhen. Selbst wenn der angepasste Arbeitspreis so hoch ist, dass seine Angebote aufgrund der hohen Arbeitspreise freigesetzt werden, würden kurzfristig die Ausgleichsenergiepreise der betroffenen Zeitscheibe deutlich steigen. Das liegt daran, dass der Arbeitspreis in die Berechnung der Ausgleichenergiepreise einbezogen wird. Je höher die Arbeitspreise, desto höher der der Ausgleichsenergiepreis, auch „reBAP“ ("regelzonenübergreifender einheitlicher Ausgleichsenergiepreis") genannt. Der reBAP wiederum wird auf die Verursacher der Abrufe von Regelenergie umgelegt. Das sind alle Marktteilnehmer, die keine ausgeglichenen Bilanzkreise aufweisen.

Wechselwirkungen zwischen Regelenergie- und Intra-Day-Markt

Steigt nun der reBAP durch die Erhöhung des Arbeitspreises eines Akteurs am Regelenergiemarkt, hat dies Folgen für die Preise im Intraday Markt. Diese können dann ebenso deutlich steigen, denn alle versuchen, ihre Unterdeckung durch den Einkauf von Strommengen auszugleichen, weil niemand im Falle einer Aktivierung von Regelenergie den hohen reBAP zahlen möchte. Der marktmachtausübende Anbieter profitiert dann von den hohen Preisen, weil er seine Strommengen zu besonders hohen Preisen verkaufen kann. Zudem würde dieser Akteur einen Informationsvorsprung bezüglich der finalen Ausgestaltung der Merit-Order besitzen und somit auch über den Ausgleichsenergiepreis – ein Wissensvorsprung, der wie im Beispiel beschrieben im Intraday-Handel eingesetzt werden kann. Anderen Marktteilnehmern steht diese Information frühestens 15 Minuten nach Gate-Closure zu Verfügung. 

Damit Marktmacht nicht ausgenutzt werden kann, plädieren wir zum einen dafür, dass der Arbeitspreis von einmal eingestellten Geboten nicht mehr erhöht werden darf, sondern nur noch bis zum Gate-Closure gesenkt werden kann. Außerdem sollten free bids nicht mehr gelöscht werden dürfen. Zum anderen ist es entscheidend, alle Marktteilnehmer auf den gleichen Informationsstand zu bringen. Eine größtmögliche Markttransparenz ist für uns daher eine zwingende Voraussetzung. Alle Marktteilnehmer sollten regelmäßig über die aktuelle Merit-Order informiert werden. Wir sind überzeugt, dass eine höhere Transparenz die Markteffizienz deutlich steigern und die Gefahr des Missbrauchs von Marktmacht deutlich verringern würde. 

 

Hinweis: Next Kraftwerke übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der vorliegende Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Lotte Lehmbruck is your press contact at Next Kraftwerke.

Lotte Lehmbruck

Head of Communications & Market Research

Julian Kretz

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