Was bedeuten die Begriffe Regelenergie und Regelleistung?

Mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien kommt es naturgemäß zu höheren Schwankungen im Stromnetz, denn der Wind weht nicht immer und die Sonne versteckt sich leider öfters hinter Wolken. Trotzdem fällt die Stromversorgung in Deutschland fast nie aus. Wie kann das sein? Zum einen sind die Stromproduzenten verpflichtet, möglichst genaue Prognosen hinsichtlich der Liefermengen abzugeben, um die Einspeisung ins bundesdeutsche Stromnetz optimal zu planen und die Normalfrequenz im Stromnetz bei 50 Hertz zu halten. Was aber, wenn plötzlich der Stromverbrauch überraschend anzieht und jede noch so korrekte Prognose hinfällig werden lässt? In diesem Fall greift die Regelenergie (auch “Regelleistung” genannt) ein, um einen Zusammenbruch des Stromnetzes abzuwenden. Diese Reserve gleicht die Schwankungen im Stromnetz innerhalb von Sekunden (“Primärreserve“), halben Minuten (“Sekundärreserve“), Viertelstunden (“Minutenreserve“) oder Stunden (“Stundenreserve“) aus. Interessant dabei ist, dass es nicht nur wie oben beschrieben zu einer Nachfrage nach mehr Strom kommen kann, sondern auch zu einem Überangebot an Strom. Nun ist nicht eine zusätzliche Einspeisung von Strom gefragt, sondern eine Speicherung bzw. eine möglichst schnell einsetzende Herunterregelung von Kraftwerken. Auch diese Problematik fällt unter den Begriff “Regelenergie”. Bei dem Ausgleich von plötzlich erhöhter Nachfrage bei nicht ausreichendem Angebot spricht man von “positiver Regelenergie” – mehr Strom muss schnell in die Netze eingespeist werden. Der Ausgleich von erhöhtem Angebot und plötzlich schwacher Nachfrage wird hingegen “negative Regelenergie” genannt – Strom muss aus dem Netz genommen werden.

Regelenergiemarkt für positive und negative Regelenergie

Um alle Schwankungen auf dem deutschen Strommarkt sicher ausgleichen zu können, müssen die Erzeugungsanlagen zu jedem Zeitpunkt insgesamt zwischen 5.000 und 6.000 Megawatt Regelenergie bereitstellen – je für positive wie negative Regelleistung. Seit der Liberalisierung der Strommärkte wird diese geforderte Kapazität von den vier Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland, die für die Lieferung der Regelenergie zuständig sind, am Regelenergiemarkt öffentlich über eine Internetplattform ausgeschrieben. Dabei werden Primär- und Sekundärreserve monatlich ausgeschrieben, während die Minutenreserve täglich ausgeschrieben wird. Den Großteil der Regelenergie stellen die großen Übertragungsnetzbetreiber über oftmals angeschlossene Stromkonzerne selbst bereit, besonders im Bereich der Minutenreserve kommt jedoch in Zukunft den Betreibern von Kleinanlagen eine größere Bedeutung zu. Allein für ihre Bereitschaft, im Notfall einzuspringen, bekommen die Anlagenbetreiber eine Vergütung (“Bereitschaftsvergütung”) – den sogenannten Leistungspreis. Zum Einsatz kommen die Anlagen nur sehr selten. In solch einem seltenen Einsatzfall bekommen die Betreiber einen zusätzlichen Arbeitspreis für die Bereitstellung von Regelenergie auf dem Regelenergiemarkt. Die erzielten Arbeitspreise auf dem Regelenergiemarkt unterliegen teils heftigen Schwankungen, sind aber im Allgemeinen äußerst vorteilhaft für die Produzenten, da sie für gewöhnlich um ein Vielfaches über dem Preis für Normalstrom an der regulären Energiebörse und um das Doppelte über der EEG-Vergütung für Grünstrom liegen.