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Lesedauer: 4 min.
von Verena Dubois, Jochen Schwill / 26 Juni 2019
Bild einer Windkraftanlage

Power Purchase Agreements (PPA): Wann sind Stromlieferverträge sinnvoll?

Power Purchase Agreements (PPAs) – also Stromlieferverträge zwischen einem Anlagenbetreiber und einem Stromabnehmer – sind in aller Munde. Wieso das Thema gerade so heiß diskutiert wird und welche PPA-Varianten für welche Anlagenbetreiber sinnvoll sind, klären wir im Interview.

Verena Dubois: Hi Jochen, warum sind PPAs gerade so ein präsentes Thema?

Jochen Schwill: Ab 2021 laufen für die ersten erneuerbaren Anlagen in Deutschland die auf 20 Jahre begrenzten EEG-Förderungen aus. Schon im ersten Jahr fallen rund 3800 Megawatt Windkraft aus der Förderung heraus. Für diese Altanlagen können PPAs ein interessantes Geschäftsmodell sein, das einen Weiterbetrieb der Anlagen ermöglicht. Daneben gibt es aber auch Neuanlagen, die sich für PPAs interessieren.

Verena Dubois: Ist es aus deiner Sicht für Neuanlagen sinnvoll, ein PPA abzuschließen? Können Betreiber hiermit höhere Erlöse erzielen als über die EEG-Direktvermarktung?

Jochen Schwill: Grundsätzlich fahren Neuanlagen, die Anspruch auf die Marktprämie haben, in der Direktvermarktung besser. Im heutigen Modell der asymmetrischen Direktvermarktung erhält der Betreiber immer einen garantierten Mindesterlös – auch wenn der Marktpreis darunter liegt. Schlägt der Marktpreis hingegen in die andere Richtung aus, kann sich der Betreiber freuen. Er erhält die Mehrerlöse und muss diese nicht zurückzahlen. Somit nimmt man in der heutigen Ausgestaltung des Marktprämienmodells die Vorteile aus beiden Welten mit: eine 20-jährige Sicherheit vom Staat und die Chancen des Marktes.

Verena Dubois: Gibt es denn auch Neuanlagen, für die ein PPA sinnvoll ist?

Jochen Schwill: Ja, die gibt es. Das sind beispielsweise PV-Freiflächenanlagen, die auf nicht förderfähigen Flächen errichtet werden und daher keinen Anspruch auf eine Marktprämie haben. Diesen Anlagen können wir schon jetzt einen attraktiven Preis außerhalb der Förderung bieten.

Verena Dubois: Wie sieht die Situation für die Windkraftanlagen aus, deren Förderung 2021 ausläuft?

Jochen Schwill: Die Betreiber dieser dann 20 Jahre alten Anlagen, haben drei Möglichkeiten: Sie können die Anlage abreißen, im Rahmen eines Repowerings eine neue Anlage errichten oder die Altanlage auf dem freien Markt weiterbetreiben. Wer repowert, hat danach wie bei einer Neuanlage die Möglichkeit, in die EEG Direktvermarktung zu gehen und die Marktprämie mit den erwähnten Vorteilen in Anspruch zu nehmen. Wenn der Betreiber seine Anlage hingegen nach 20 Jahren weiterbetreiben möchte, kann er ein PPA abschließen. Bei der Entscheidung für eine passende Variante sollte das Wartungskonzept in die Überlegungen einbezogen werden. Wer ein langfristiges PPA abschließen möchte, sollte einen Vollwartungsvertrag wählen. Denn man gibt ja dem Vermarkter ein Lieferversprechen und muss entsprechend gewährleisten, dass die Anlage zuverlässig einspeist. Wer nicht so viel Geld in einen Vollwartungsvertrag investieren möchte, fährt gut mit einer kurzfristigeren Vermarktungsart.

Verena Dubois: Worin liegen die Vorteile eines kurzfristigen PPAs?

Jochen Schwill: Bei kurzfristigen PPAs mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren kann nicht nur auf einen Vollwartungsvertrag verzichtet werden, auch die Risikoabschläge sind geringer. So kommen deutlich höhere Erlöse beim Betreiber an. Längerfristige Verträge sind für Bestandsanlagen auch gar nicht notwendig, da es hier nicht mehr um Finanzierungsfragen geht. Deshalb sind Bestandsanlagen in der Vermarktung freier und brauchen nicht die Sicherheit eines langfristigen PPAs.

Verena Dubois: Warum fallen denn die Erlöse niedriger aus, wenn Strom langfristig vermarktet wird?

Jochen Schwill: Das liegt einfach daran, dass es hierfür keinen Markt gibt. Strom, der für drei, vier oder fünf Jahre ins Portfolio genommen wird, kann direkt wieder verkauft werden. Strom mit einer Vorlaufzeit von 10 Jahren kann nicht am Markt platziert werden und bleibt erst mal in den Büchern der Stromhändler. Damit besteht ein Risiko, das der Händler nicht managen kann. Worst-Case-Szenarien müssen entsprechend eingepreist werden und kommen dann in erhöhten Risikoabschlägen beim Betreiber an.

Verena Dubois: Sind Corporate PPAs eine sinnvolle Alternative?

Jochen Schwill: Corporate PPAs – also Abnahmevereinbarungen zwischen einem Anlagenbetreiber und einem industriellen Abnehmer – sind auf jeden Fall eine interessante Alternative zum Handel am freien Markt. Denn viele Unternehmen haben ein Interesse daran, sauberen Strom zu einem kalkulierbaren Preis für ihre Produktion zu nutzen. Als Vermarkter treten wir dabei als Intermediär zwischen einer PV- oder Windanlage und dem Unternehmen auf. Konkret sieht das so aus, dass wir Verträge mit den Anlagenbetreibern abschließen, das Profil aus den Anlagen in unser Portfolio aufnehmen und dann diesen deutschen PV- oder Windstrom an ein Unternehmen weiterverkaufen. Dieses Unternehmen kann dann damit werben, dass es den Strom einer bestimmten EE-Anlage – etwa aus der eigenen Region – nutzt.

Verena Dubois: Was bedeutet der Abschluss eines PPAs eigentlich für den Betreiber? Ändert sich etwas durch den Wechsel von der Direktvermarktung zu einem PPA-Modell?

Jochen Schwill: Ja, definitiv. Es ist nicht mehr so wie beim EEG, wo man einmal für 20 Jahre eine Entscheidung trifft und sich dann nicht mehr damit auseinandersetzen muss. Wer sich für ein PPA entscheidet, sollte sich aktiv mit dem Strommarkt beschäftigen und Preisentwicklungen verfolgen. So kann man sich eine fundierte Meinung darüber bilden, wann ein guter Zeitpunkt ist, den Strom zu verkaufen. Als Stromhändler stehen wir unseren Kunden dabei natürlich beratend zur Seite. Wir füttern die Betreiber mit Informationen, so dass sie selbst zu Strommarktexperten werden.

Verena Dubois: In Österreich vermarktet Next Kraftwerke ja schon lange Anlagen außerhalb der Förderung. Wie sind die Erfahrungen auf diesem Markt?

Jochen Schwill: In Österreich haben wir sehr gute Erfahrungen auf dem freien Markt gemacht und können den Betreibern rentable Vermarktungsbedingungen bieten. In der Regel vereinbaren wir Tranchenmodelle, die nicht über ein Jahr hinausgehen. Das bedeutet, dass wir nicht die gesamten Mengen auf einmal verkaufen, sondern gemeinsam mit den Betreibern entscheiden, wann ein guter Zeitpunkt ist, um bestimmte Tranchen zu verkaufen. Eine wichtige Erkenntnis aus dem österreichischen Markt ist, dass bei einer freien Vermarktung das Thema Abschaltung deutlich wichtiger wird. Denn wenn keine Marktprämie gezahlt wird, macht es bei negativen Preisen oder ggf. auch schon bei niedrigen Werten Sinn, die Anlage herunterzuregeln. Über unser Virtuelles Kraftwerk können wir diesen Prozess Hand in Hand mit dem Stromhandel durchführen.

 

Hinweis: Next Kraftwerke übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der vorliegende Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Verena Dubois ist Marketing Managerin bei Next Kraftwerke.

Verena Dubois

Deputy Head of Communications and Market Research

Jochen Schwill is one of the founders of Next Kraftwerke.

Jochen Schwill

CEO Next Kraftwerke