Das Anlagenregister ist mit dem EEG 2014 eingeführt worden. Bei vielen Anlagenbetreibern besteht Unsicherheit, inwieweit sie von dieser Einführung betroffen sind. Im Folgenden möchten wir kurz die Grundlagen des neuen Anlagenregisters erläutern und darstellen, was es zu beachten gilt.
Die BNetzA ermittelt anhand der Daten unter Anderem den
Die Daten können weiter zum Abgleich genehmigungsbedürftiger Anlagen mit Daten der zuständigen Genehmigungsbehörde (§ 93 Nr. 7 EEG 2014) verwendet werden. Betreiber sollten daher die Einhaltung der Genehmigungsunterlagen vor Anmeldung im Anlagenregister prüfen oder prüfen lassen.
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Ja. Sie sollten Ihrem Direktvermarkter eine Kopie der Registrierung bzw. der Meldungen zusenden, damit ein Datenabgleich sowie unter Umständen notwendige Anpassungen vorgenommen werden können.
Das Formular steht auf der Webseite der Bundesnetzagentur zum Download bereit.
Alle Informationen erfolgen ohne Gewähr. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur oder den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Fotocredit: János Balázs Flickr, Lizenz: CC BY-SA 2.0
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