Der Kölner Stromhändler und Betreiber eines virtuellen Kraftwerks bietet dazu die Installation der eigenen Fernwirktechnik nun auch für Solar und Windkraft an.
Die Anpassung der Managementprämie durch das Bundesumweltministerium stand offensichtlich unter der Devise „Zuckerbrot und Peitsche“. Denn einerseits hat das Bundeskabinett am 29. August 2012 die Managementprämie für Solar- und Windkraftanlagen ab 2013 empfindlich gekürzt, andererseits aber eine zusätzliche Miniprämie für fernsteuerbare Anlagen eingeführt. Der Kabinettsbeschluss muss allerdings noch vom Bundestag bestätigt werden. Während die Kürzung der Managementprämie auf 0,65 Cent pro Kilowattstunde für 2013 mit den gesunkenen Ausgleichsenergiepreisen und der Vermeidung von Überförderung begründet wird, gleicht die Managementprämienverordnung (MaPrV) zugleich einen Teil der Kürzung wieder aus, wenn der Stromvermarkter einen Fernzugriff auf die Anlagen erhält. Denn Windräder und Solaranlagen, die über Fernwirktechnik in ihrer Leistung reduziert werden können, erhalten ab dem 1. Januar 2013 einen neuen Fernsteuerbonus in Höhe von 0,1 Cent pro Kilowattstunde.
Als Spezialist für die Vernetzung und Steuerung von dezentralen Stromerzeugungsanlagen bietet der Kölner Stromhändler Next Kraftwerke ab sofort die Integration von fernsteuerbaren Windkraft- und Solaranlagen in sein virtuelles Kraftwerk „Next Pool“ an, um den neuen Fernsteuerbonus für seine Kunden geltend machen zu können. Der Fernzugriff auf die Windkraft- und Solaranlagen erfolgt dabei, ähnlich wie bei den Biogas- und KWK-Anlagen im „Next Pool“, über das Mobilfunknetz oder das Internet. Aus der zentralen Leitwarte kann Next Kraftwerke alle vernetzten Anlagen anschließend steuern, wenn die entsprechenden Signale am Spot- oder Regelenergiemarkt dies vorgeben.
Jochen Schwill, Co-Gründer und Co-Geschäftsführer von Next Kraftwerke, sieht in den gesetzlichen Anpassungen der Förderhöhe ein Zeichen der verstärkten Marktintegration der Erneuerbaren Energien: „Auch wenn die Kürzung der Managementprämie zu Mindereinnahmen bei Solar- und Windkraftanlagenbetreibern führt, ist die Förderung von fernsteuerbaren Solar- und Windkraftanlagen ein sinnvoller nächster Schritt hin zur vollständigen System- und Marktintegration der Erneuerbaren Energien. Wir erleben in unserem virtuellen Kraftwerk jeden Tag aufs Neue, wie flexibel Erneuerbare Energien sind, wenn man sie vernetzt. Auch in technischer Hinsicht sehe ich mit der verstärkten Integration von Windkraft- und Solaranlagen keine Probleme auf uns zukommen. Über den Anschluss unserer 'Next-Box' an die Anlagensteuerung erhalten wir stets aktuelle Einspeiseganglinien und können mit diesen Informationen im Intraday-Handel an der Strombörse flexibler agieren – auch ohne die verbundene Anlage tatsächlich abzuregeln. Nur bei negativen Strompreisen an der Börse werden wir die Anlage auf Basis der mit dem Kunden gemeinsam vereinbarten Handelsstrategie abregeln.“
Das kurzfristige Ziel der Förderung von fernsteuerbaren Windkraft- und Solaranlagen durch das Bundesumweltministerium ist eben diese Vermeidung von negativen Börsenstrompreisen. Diese entstehen, wenn an wind- und sonnenreichen Tagen der gewaltigen Stromproduktion nicht genügend Abnehmer entgegenstehen. In diesen Fällen müssen Windmüller und Solarteure letztendlich dafür bezahlen, ihren Strom zu vernichten. Außerdem ist der Fernzugriff auf Windkraft- und Solaranlagen mittelfristig der erste Schritt auf dem Gang an den Regelenergiemarkt, der in Zukunft für die Wind- und Solarbranche interessanter werden wird.
Die in der obigen Pressemitteilung angesprochene Bestätigung des Bundeskabinettsbeschlusses durch den Bundestag ist am 18.10.2012 erfolgt. Die vom Bundeskabinett eingebrachte Kürzung der Managementprämie ist somit vom Bundestag bestätigt (siehe das Sitzungsprotokoll des Bundestags vom 18.10.2012, Seite 23979)
Lotte Lehmbruck
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