Managementprämie

Wenn ein EE-Anlagenbetreiber in die Direktvermarktung und damit in das Marktprämienmodell wechselt und seinen produzierten Strom an der Energiebörse anbietet, ist er verpflichtet, Prognosen über Höhe und Dauer seiner Einspeisung zu leisten. Dies ist notwendig, um die Schwankungen im deutschen Stromnetz so gering wie möglich zu halten und sozusagen “im Vorhinein” so weit wie möglich zu unterbinden. Die Einspeiseprognose ist bei manchen Formen der Erneuerbaren Energien, insbesondere bei Wind- und Solarkraft, verhältnismäßig komplex, da sie aktuelle meteorologische Daten berücksichtigen muss. Bei anderen Formen der Erneuerbaren Energien, zum Beispiel bei Biogas- und Wasserkraftanlagen, ist sie weitaus einfacher zu leisten, da diese Energieformen besonders gut regelbar (“an- und abschaltbar”) sind. Wenn ein Stromproduzent seine eigene Prognose verfehlt, also mehr oder weniger Strom produziert als prognostiziert, muss er eine Geldstrafe zahlen. Um diesen finanziellen Risikofaktor beim Wechsel in die Direktvermarktung zu minimieren, hat das Bundesumweltministerium im EEG 2012 die Einführung einer Managementprämie vorgesehen. Diese wird pauschal an Anlagenbetreiber gezahlt, um sie für Mehraufwand und Mehrrisiko zu entschädigen und einen Anreiz zur Marktintegration zu setzen, während die Differenz zwischen der bisherigen EEG-Abnahmevergütung und dem erzielten Marktpreis an der Strombörse bereits vollständig durch die Marktprämie ausgeglichen wird. Dies bedeutet aber auch: Sind die Prognosen des Anlagenbetreibers qualitativ hochwertig und verlässlich, erhält er zusätzliche fixe Einnahmen aus der Managementprämie.

Höhe der Managementprämie

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Höhe der Managementprämie für die verschiedenen Energieträger:

Höhe der Managementprämie für die verschiedenen Energieträger
2012 2013 2014 ab 2015
Biomasse, Wasserkraft &
andere steuerbare Erneuerbare Energien
0,3 ct/kWh 0,275 ct/kWh 0,25 ct/kWh 0,225 ct/kWh
Wind & PV nicht fernsteuerbar 1,2 ct/kWh 0,65 ct/kWh 0,45 ct/kWh 0,3 ct/kWh
Wind & PV fernsteuerbar - 0,75 ct/kWh 0,6 ct/kWh 0,5 ct/kWh

Ursprünglich galten für die Jahre ab 2013 höhere Managementprämiensätze im Solar- und Windkraftsekor, doch die am 29. August 2012 vom Bundeskabinett beschlossene Kürzung der Managementprämie um 0,35 Cent (bzw. 0,25 Cent für fernsteuerbare Anlagen) ließ die Fördersätze für Solar- und Windkraft sinken. Diese vom Bundeskabinett beschlossene Kürzung der Managementprämie wurde am 18.10.2012 auch vom Bundestag angenommen (siehe Seite 23979). Die Managementprämie für steuerbare Energien blieb davon unberührt.