Wasserkraft ist eine stetige und planbare Energiequelle und gehört daher zu den Eckpfeilern der Energiewende. Als eines der größten Virtuellen Kraftwerke Europas können wir Sie dabei unterstützen, das gesamte Potenzial Ihres Wasserkraftwerks gewinnbringend zu vermarkten: Wir bringen Sie nicht nur schnell und unkompliziert in die Direktvermarktung. Mit uns steht Ihnen auch der Einstieg in den Regelenergiemarkt offen.
Bei der Direktvermarktung wird der in Ihrem Wasserkraftwerk produzierte Strom von unseren Stromhändlern direkt an der Strombörse verkauft. Allein durch die Direktvermarktung erhöhen Sie die Erlöse aus Ihrer Stromproduktion, da Sie Anspruch auf die Marktprämie sowie die Managementprämie erhalten.
Übrigens: Für Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden oder ein Repowering vorgenommen haben, ist die Direktvermarktung verpflichtend, sofern die Leistung über 100 kW liegt.
Unkompliziert: Für die Direktvermarktung bleibt die Fahrweise Ihres Wasserkraftwerks unberührt.
Lukrativ auch für Bestandsanlagen: Die Erlöse in der Direktvermarktung liegen über dem Vergütungssatz in der fixen Einspeisevergütung.
Sicher: Als Direktvermarkter der ersten Stunde stehen wir Ihnen mit langjährigem Know-how zur Seite und unterstützen Sie bei der Herstellung der verpflichtenden Fernsteuerbarkeit.
Durch die naturgemäß schwankenden Energieträger Wind und Sonne nehmen Fluktuationen im Stromnetz zu. Diese müssen durch die sogenannte Regelenergie ausgeglichen werden, um die Frequenz im Stromnetz konstant bei 50 Hertz zu halten. Eine Chance für Ihre Wasserkraft! Denn im Gegensatz zu vielen anderen Anlagen kann Ihr Wasserkraftwerk kurzfristig mehr oder weniger Strom produzieren und so Schwankungen regulieren. Mit uns können Sie die Flexibilität Ihrer Anlage gewinnbringend auf dem Regelenergiemarkt vermarkten.
Schnell startklar: Wir führen das erforderliche Testverfahren, die Präqualifikation, für Sie durch.
Arbeitspreis und/oder Leistungspreis: Allein für die Bereitstellung Ihres Wasserkraftwerks erhalten Sie eine Bereitschaftsvergütung, den Leistungspreis. Sobald Ihre Anlage Regelenergie liefert, erhalten Sie zusätzlich den Arbeitspreis.
Gewinnoptimierung: Wenn Ihr Wasserkraftwerk auch im Fahrplanbetrieb ist, schauen wir, wo Ihre Flexibilität gerade am meisten wert ist, und platzieren sie dort.
Zukunftsorientiert: Indem Sie am Regelenergiemarkt teilnehmen, tragen Sie zur Versorgungssicherheit und damit zum Gelingen der Energiewende bei.
Mein Kraftwerk ist unser Kundenportal, das Sie auf dem PC oder per App auf dem Smartphone nutzen können. Hier sehen Sie auf einen Blick Status, Leistungswerte und auch Regelenergieabrufe Ihres Wasserkraftwerks.
Leistungswerte: Sie sehen, was Ihre Wasserkraft einspeist und wie hoch Ihre Erlöse ausfallen.
Störungsbenachrichtigung: Sie können sich bei Störungen über die App benachrichtigen lassen.
Wartungszeiten: Wartungs- und Reparaturzeiten können Sie bequem über das Portal anmelden.
Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen, die sich rund um die Vermarktung Ihrer Wasserkraft im Virtuellen Kraftwerk stellen. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich Rede und Antwort. Sprechen Sie uns einfach an!
Im Gegensatz zur fixen EEG-Einspeisevergütung werden die Erlöse für Ihre Wasserkraft nicht pauschal ausgezahlt, sondern setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Von uns als Ihrem Direktvermarkter erhalten Sie die Börsenerlöse für Ihren Wasserkraftstrom. Um den an der Strombörse erzielten Preis an die fixe EEG-Einspeisevergütung anzugleichen, wird Ihnen vom Netzbetreiber zusätzlich eine Marktprämie ausgezahlt. Addiert entsprechen diese - monatlich variierenden - Komponenten immer exakt der Höhe der fixen Einspeisevergütung. Mithilfe der dritten Komponente, der Managementprämie, erzielen Sie Erlöse, die über die Höhe der fixen EEG-Einspeisevergütung hinausgehen. Bei Neuanlagen wird die Managementprämie allerdings nicht mehr separat ausgewiesen. Durch eine Teilnahme am Regelenergiemarkt lassen sich zusätzliche Erlöse erzielen.
Wasserkraftanlagen eignen sich, neben der Stromproduktion für die Direktvermarktung, grundsätzlich auch zur Bereitstellung von Regelenergie. So lässt sich durch eine Drosselung oder Steigerung der die Turbine anströmenden Wassermenge positive oder negative Regelenergie bereitstellen. Da es viele unterschiedliche Typen von Wasserkraftwerken gibt, beraten wir alle Anlagenbesitzer individuell zu den Möglichkeiten ihrer Wasserkraftanlage.
Die meisten Wasserkraftanlagen sind in der Lage sowohl positive als auch negative Regelenergie bereitzustellen. Da beim Abruf von Regelenergie die Schnelligkeit des Abrufs für die Höhe des Erlöses entscheidend ist, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Anlage sich zur Bereitstellung der vergleichsweise trägen Minutenreserveleistung (MRL), der schnelleren Sekundärreserveleistung (SRL) oder der kontinuierlichen Primärreserveleistung (PRL) eignet.
Regelenergieabrufe, egal ob es sich MRL, SRL oder PRL handelt, werden vom Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) eingesetzt, um Lastschwankungen im Stromnetz auszugleichen. Der ÜNB übermittelt elektronisch eine Regelenergieanforderung an das Virtuelle Kraftwerk. Hier wird die Anforderung verarbeitet und an die Anlagen des Virtuellen Kraftwerks übermittelt. In der Anlage übernimmt dann die Next Box, innerhalb der vom Anlagenbetreiber festgelegten Restriktionen, die Drosselung oder Steigerung der Stromerzeugung in der Anlage. Die Länge und Häufigkeit der Regelenergieabrufe hängen vom Bedarf der Übertragungsnetzbetreiber ab. Abrufe von Sekundärreserveleistung (SRL) kommen häufiger vor und dauern meist nur wenige Sekunden bis einige Minute, Abrufe von Minutenreserveleistung (MRL) sind seltener und länger. Primärreserveleistung (PRL) wird hingegen kontinuierlich über die Next Box abgerufen; die Fahrpläne werden dazu entsprechend angepasst. Regelenergieabrufe werden selbstverständlich nur innerhalb den von Ihnen festgelegten Restriktionen durchgeführt.
Bei Wartungsarbeiten oder Ausfällen an der Anlage müssen Sie Ihre Anlage manuell im Kundenportal "Mein Kraftwerk" abmelden. Hintergrund: Für die Funktion des Virtuellen Kraftwerks allgemein und insbesondere für die Bereitstellung von Regelenergie ist es wichtig, den Status jeder vernetzten, stromerzeugenden Anlage zu kennen.
Nein. Wasserkraftanlagen sind von der für Bio-, Solar- und Windenergie geltenden Ausschreibungspflicht des EEG 2017/2021 ausgenommen. Nach wie vor staffelt sich der Anzulegende Wert für das Marktprämienmodell bei Wasserkraftanlagen nach der installierten Leistung der Anlage.
Vom Stromhandel und Bilanzkreismanagement über Technik und IT bis zum Vertrieb und Kundenservice - bei uns sind alle Abteilungen für die Vermarktung Ihres Wasserkraftstroms unter einem Dach gebündelt. Das bedeutet kurze Wege, schnelle Antworten und persönliche Unterstützung.