KWK Betreiber vor seiner KWK-Anlage

Unkompliziert: Sie speisen wie gewohnt in Netz ein, wir handeln Ihren KWK-Strom am Spotmarkt der Börse.

Zuverlässig: Mit rund 8.500 MW sind wir einer der größten und erfahrensten Direktvermarkter in Deutschland.

Lukrativ: Neben der Direktvermarktung ermöglichen wir Ihnen eine deutliche Erlössteigerung durch den Einstieg in den Regelenergiemarkt sowie den flexiblen Betrieb nach Fahrplan.

Grafik zur Darstellung von KWK Erlösen
Für Ihren KWK-Strom erhalten Sie von uns die Börsenerlöse. Der Netzbetreiber zahlt Ihnen zusätzlich den KWK-Zuschlag aus. Dieser variiert nach je nach Anlagengröße und beträgt maximal 8 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzliche Erlöse sind durch Teilnahme am Fahrplanbetrieb und die Bereitstellung von Regelenergie möglich.
Bild einer KWK Anlage

Höhere Erlöse: Durch den Fahrplanbetrieb lassen sich Ihre Erlöse deutlich steigern.

Volle Kontrolle: Über das Kundenportal können Sie die Starts und Stopps Ihrer KWK-Anlage kontrollieren und anpassen.

Maximale Flexibilität: Sie entscheiden, ob Sie Ihre Fahrpläne selbst erstellen oder ob wir Fahrplanerstellung und Steuerung komplett übernehmen.

Alle Märkte: Wir beobachten die DayAhead- und Intradaymärkte und wählen immer den besten für Sie aus.

Bedarfsorientierte Einspeisung  Beispiel
So könnte Ihre Fahrweise im Fahrplanbetrieb aussehen: Indem Sie dann Strom erzeugen, wenn er am Markt gute Preise erzielt, erhöhen Sie die Rendite Ihrer KWK-Anlage deutlich.

Präqualifikation: Wir führen das erforderliche Testverfahren, in dem die Eignung Ihrer KWK-Anlage für die Bereitstellung von Regelenergie überprüft wird, für Sie durch.

Arbeitspreis und/oder Leistungspreis: Allein für die Bereitstellung erhalten Sie eine Bereitschaftsvergütung, den Leistungspreis. Sobald Ihre KWK-Anlage Regelenergie liefert, erhalten Sie zusätzlich den Arbeitspreis.

Komplettoptimierung: Wenn Ihre KWK-Anlage auch im Fahrplanbetrieb ist, schauen wir, wo Ihre Flexibilität gerade am meisten wert ist, und platzieren sie dort.

Restriktionen: Abrufe von Regelenergie dauern meist nur wenige Sekunden oder Minuten, so dass die Wärmeversorgung aufgrund der Wärmeträgheit in der Regel nicht unterbrochen wird. Zudem kann die maximale Abrufdauer Ihrer KWK-Anlage zeitlich begrenzt werden.

Unterschiedliche Regelenergiearten: Die Primärreserve (PRL) wird als erste Kapazität aktiviert und muss innerhalb von 30 Sekunden verfügbar sein . Die Sekundärreserve (SRL) muss innerhalb von fünf Minuten bereitstehen, um die PRL abzulösen. Schließlich wird die Minutenreserve (MRL) mit einer Vorlaufzeit von 15 Minuten abgerufen.

Leistungswerte einsehen: Sie sehen, was Ihre KWK-Anlage einspeist und wie hoch Ihre Erlöse ausfallen.

Bequeme Fahrplanbearbeitung: In der Fahrplan-Funktion finden Sie täglich die aktuellsten Preisprognosen und die von uns optimierte Version Ihres Fahrplans und können diesen bei Bedarf bearbeiten.

Störungsbenachrichtigung: Bei Störungen Ihrer KWK-Anlage können Sie sich über die App benachrichtigen lassen.

Wartungszeiten melden: Wartungs- und Reparaturzeiten Ihrer KWK-Anlage können Sie bequem über MEIK bei uns anmelden, damit wir die Ausfallzeiten Ihrer KWK-Anlage beim Stromhandel berücksichtigen.

KWK-Anlagen werden, je nach Auslegung und Betriebsstoff der Anlage, nach zwei unterschiedlichen Gesetzen gefördert: Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) können unterschiedslos alle KWK-Anlagen gefördert werden. Anlagen, die mit Bioenergie (Biomasse, Biogas, Holzpellets etc.) betrieben werden, können alternativ nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Eine Förderung nach beiden Gesetzen zugleich ist nicht möglich, es gilt das Ausschließlichkeitsprinzip.

Die Leistung sollte sowohl bei der Direktvermarktung nach EEG als auch bei der Direktvermarktung nach KWKG mindestens 100 kWel betragen. Eine geringere Leistung lohnt sich für Betreiber und Vermarkter meist nicht.

Mit Inkrafttreten des KWKG 2016 ist die Direktvermarktung auch für KWK-Anlagen verpflichtend geworden. Die kaufmännische Abnahme des KWK-Stroms durch den Netzbetreiber kommt nur noch für Anlagen in Betracht, für die eine entsprechende Ausnahmeregelung gilt. Dies sind kleine KWK-Anlagen bis einschließlich 100 kWel, sowie solche bis 250 kWel, wenn sie vor dem 1.7.2016 den Dauerbetrieb aufgenommen haben. Eine Pflicht zur Fernsteuerbarkeit besteht bei Anlagen, die nur nach KWKG gefördert werden, nicht. KWK-Anlagen, die mit Bioenergie betrieben werden und nach EEG 2017 gefördert werden, sind ab einer installierten Leistung von 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet und müssen die Pflicht zur Fernsteuerbarkeit erfüllen.

Grundvoraussetzung für die Lieferung von Regelenergie mit einer KWK-Anlage ist die Fernsteuerbarkeit durch das Virtuelle Kraftwerk, beispielsweise über die Next Box. Außerdem muss die Anlage ein gutes Start- und Laufverhalten aufweisen; die Leistung sollte idealerweise stufenlos regelbar sein. Während der Präqualifikation der Anlage für den Regelenergiemarkt prüfen wir das Anlagenverhalten aus unserem Virtuellen Kraftwerk in einem Testlauf. Sollten dabei Probleme auftreten, suchen wir gemeinsam nach einer Lösung. Nach Beginn der Regelenergievermarktung sollten Ausfälle, Störungen oder Wartungsarbeiten an der Anlage frühzeitig über das Kundenportal gemeldet werden.

Die Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage ist sowohl zur Teilnahme am Regelenergiemarkt als auch für die EEG-Direktvermarktung Voraussetzung. Realisiert wird die Fernsteuerbarkeit und Anbindung Ihrer KWK-Anlage an das Virtuelle Kraftwerk über die Next Box, die direkt an Ihrer Anlage angebracht wird.

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) melden Regelenergieabrufe an das Leitsystem unseres Virtuellen Kraftwerks. Dieses teilt das ÜNB-Signal mittels eines speziellen Algorithmus in viele Einzelsignale auf und sendet es an die Next Boxen der Anlagen des Virtuellen Kraftwerks. Diese setzen den Abrufbefehl des ÜNBs um und melden dem Leitsystem den Regelenergieeinsatz zurück. Das Leitsystem entscheidet dabei nicht über Dauer und Volumen des Gesamtabrufs von Regelenergie; der Abrufbefehl des ÜNBs ist das entscheidende Kriterium. Wohl aber entscheidet das Leitsystem über die Aufteilung des Abrufs auf die Einzelanlagen. Allgemein gesprochen dauern Abrufe von Sekundärreserve einige Sekunden bis wenige Minuten, Abrufe von Minutenreserveleistung dauern häufig länger.

Sobald Sie einen Fahrplan von uns erhalten haben, können Sie diesen über das Kundenportal anpassen. Im Portal sehen Sie die geplante Fahrweise und unsere aktuellsten Preisprognosen. Sie können hier auch mehr oder weniger Leistung einplanen oder einzelne Blöcke verschieben. Der von Ihnen veränderte Fahrplan wird nach seiner Aktivierung automatisch von uns vermarktet und, sofern Sie möchten, über die Next Box ferngesteuert abgefahren. Dabei behalten Sie immer die volle Kontrolle: Über das Kundenportal können Sie jederzeit in die Steuerung eingreifen.

Abrufe von Regelenergie dauern meist nur wenige Sekunden oder Minuten; diese Abrufe unterbrechen die Wärmeversorgung aufgrund der Wärmeträgheit in der Regel nicht. Die maximale Abrufdauer kann durch individuelle Parameter für die jeweilige Anlage im Virtuellen Kraftwerk zeitlich begrenzt werden. Strompreisoptimierte Fahrpläne für den Fahrplanbetrieb erstellt das Leitsystem immer unter Berücksichtigung der Wärmelieferverpflichtung. Zusätzlich können an der Anlage installierte Vorrichtungen wie beispielweise Wärmepuffer den flexibleren Betrieb des BHWK bzw. der KWK-Anlage ermöglichen.

Anlagen

16 769Q4/2023

Vernetzte Leistung

13 500MW Q4/2023

Gehandelte Strommenge

15.1TWh in 2019

Mitarbeiter_innen

343

Standorte

9

Anzahl der KWK-Anlagen im Next Pool

273KWK-Anlagen
KWK