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Bedarfsorientierte Einspeisung
Verpflichtende Fernsteuerbarkeit
Was ist die verpflichtende Fernsteuerbarkeit von EEG-Anlagen?DefinitionZur weiteren Systemintegration von Erneuerbaren Energien Anlagen, hat das EEG 2014 eine verpflichtende Fernsteuerbarkeit von allen Anlagen in der Direktvermarktung festgelegt. Diese gilt für alle Energieträger der Erneuerbaren Energien. Mit dieser Maßnahme möchte der Gesetzgeber der Gefahr negativer Börsenpreise durch eine hohe Einspeisung volatiler Energieträger entgegenwirken. Nach § 10b des EEG 2021 müssen Anlagen über eine Fernwirktechnik verfügen, mit der die Produktionsleistung der Anlage reduziert werden kann. Zudem muss dem Direktvermarkter die Befugnis eingeräumt werden, jederzeit die Ist-Einspeisung abzurufen und die Einspeiseleistung für eine bedarfsgerechtere Einspeisung entsprechend zu reduzieren.
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