Die Next Kraftwerke GmbH hat im Gebiet der Übertragungsnetze der Amprion GmbH und der 50Hertz Transmission GmbH die erforderliche Poolgröße von jeweils mindestens 15 Megawatt (MW) zur Teilnahme am Regelenergiemarkt erreicht.
Dank zahlreicher neuer Vertragsabschlüsse in den vergangenen Monaten konnte die Kapazität für positive Minutenreserve auf einen Next-Pool von mindestens 15 MW in der Regelzone der Amprion GmbH und für negative Minutenreserve auf zwei Next-Pools in der Regelzone der 50Hertz Transmission GmbH erhöht werden. Bei beiden Übertragungsnetzbetreibern wurden die notwendigen Anträge zur Zulassung zum Regelenergiemarkt gestellt. Amprion hat unter der Vorbedingung einer erfolgreichen Netzverträglichkeitsprüfung der im virtuellen Kraftwerk zusammengeschlossenen Anlagen bereits die zeitnahe Zulassung in Aussicht gestellt. Die Zulassung der Next-Pools für negative Minutenreserve aus Biogasanlagen im Netz von 50Hertz hat sich hingegen aufgrund vermeintlich unklarer gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Partizipation von EEG-geförderten Biogasanlagen verzögert. Die Next Kraftwerke GmbH hat daher am 21.12.2010 ein Missbrauchsverfahren mit einer gesetzlich festgeschriebenen Entscheidungsfrist von höchstens vier Monaten bei der Bundesnetzagentur beantragt.
Jochen Schwill, Mitbegründer der Next Kraftwerke GmbH, freut sich über den Erfolg des Poolkonzepts und erwartet eine positive Entscheidung der Bundesnetzagentur: „Das Erreichen der notwendigen Poolgröße in zwei Übertragungsnetzen ist ein Meilenstein in unserer noch jungen Unternehmensgeschichte und ein wichtiger Beitrag zum Aufbau einer dezentralen Stromversorgung im Regelenergiemarkt. Durch unser Poolkonzept und unsere intelligente Steuerungssoftware können Netzschwankungen passgenauer als bisher ausgeglichen werden. Dadurch sinkt der Bedarf an Minutenreserve aus herkömmlichen Stromerzeugungsanlagen wie Atomkraftwerken und Kohlekraftwerken. Im Bereich der negativen Minutenreserve bieten Biogasanlagen eine hervorragende Möglichkeit zur kurzzeitigen Speicherung von überschüssiger Energie. Diese Situation tritt meistens dann ein, wenn Windkraftanlagen mehr Elektrizität produzieren als zu diesem Zeitpunkt am Markt benötigt. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass es politisch gewollt ist, genau diese ökologisch sinnvolle Möglichkeit der Stromspeicherung durch Verweis auf das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) zu behindern – wovon übrigens nicht nur wir betroffen sind, sondern grundsätzlich alle Betreiber von EEG-geförderten Stromerzeugungsanlagen, die am Minutenreservemarkt teilnehmen möchten. Auch juristisch haben wir uns schon im Mai 2010 durch ein Rechtsgutachten von Professor Ulrich Ehricke vom Institut für Energierecht der Universität zu Köln abgesichert. Dieses Rechtsgutachten weist jeden Zweifel an der Verträglichkeit des Next-Kraftwerke-Konzeptes mit dem EEG, insbesondere mit dem Doppelvermarktungsverbot und dem Vorrang der Einspeisung erneuerbarer Energien, eindeutig zurück. Wir sind daher zuversichtlich, dass die Bundesnetzagentur kurzfristig eine positive Entscheidung fällen wird und unseren Next-Pool für negative Minutenreserve am Regelenergiemarkt partizipieren lässt.“
Um den stetigen Zuwachs von Teilnehmern am Next-Pool bedienen und weiter ausbauen zu können, stellt die Next Kraftwerke GmbH zum Juni 2011 vier neue Mitarbeiter ein.
Köln, 12. April 2011
Lotte Lehmbruck
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