Was ist die Flexibilitätsprämie?
Mit der Neufassung des EEG, die am 1.1.2012 in Kraft tritt, wird die sogenannte Flexibilitätsprämie für Betreiber von Biogasanlagen eingeführt, die ihren Strom direkt an der Strombörse vermarkten. Anspruch auf die Flexibilitätsprämie haben sowohl Betreiber von Altanlagen, die in das neue Marktprämienmodell wechseln als auch Betreiber von Neuanlagen, die nach dem 1.1.2012 errichtet werden. Das Ziel der Flexibilitätsprämie ist es, den Anteil an der regelbaren (“an- und abschaltbaren”, also flexiblen) Stromproduktion zu erhöhen, um möglichst dann viel Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren, wenn die Stromnachfrage hoch ist. Daher werden Anlagenbetreiber finanziell unterstützt, wenn sie die installierte Leistung ihrer Anlagen erhöhen. Für jedes zusätzlich installierte Kilowatt erhalten die Anlagenbetreiber pro Jahr ca. 130 Euro. Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Der Betreiber einer Biogasanlage mit einer installierten Leistung von 500 KW erhöht die Kapazität seiner Anlage um 50% auf 750 KW. Jährlich erhält er für die zusätzlich installierte Leistung von 250 KW eine Flexibilitätsprämie in Höhe von ca. 32.500 Euro. Da die Flexibilitätsprämie auf zehn Jahre garantiert ist, erhält er somit innerhalb von zehn Jahren 325.000 Euro.
Wichtig für das Verständnis der Flexibilitätsprämie ist nun aber, dass die zusätzlich installierte Leistung nicht durchgängig abgerufen werden darf. Im Monatsmittel darf der Betreiber nicht mehr Strom produzieren als die genehmigte Ausgangsleistung (also in unserem obigen Rechenbeispiel 500 KW) erlaubt. Sinn des Anlagenumbaus ist es ja wie eingangs erwähnt, dass mehr regelbarer Strom produziert wird. In einem wiederum stark vereinfachten Beispiel würde die umgebaute Anlage in den 12 Tagesstunden, in denen die Stromnachfrage gering ist, nur 250 KW produzieren, in den restlichen 12 Tagesstunden hingegen, in denen die Nachfrage besonders hoch ist, die Vollleistung von 750 KW abrufen. In der Praxis wird sich die Ausgestaltung des “Fahrplans” natürlich an die vorhandenen Gegebenheiten jeder Biogasanlage (z.B. die Kraft-Wärme-Kopplung) anpassen. Ein weiterer Vorteil eines solchen marktorientierten Fahrplans ist es, dass die an der Strombörse erzielten Preise zuzüglich der fixen Marktprämie höher sein werden als die bisherige EEG-Vergütung.
